Karlsruhe (ots) - Die einstweilige Anordnung, die die Ceta-Gegner gerne gehabt hätten, ist keine reine Vorsichtsmaßnahme, sondern ein schwerwiegender Eingriff in das Spielfeld der europäischen Politik. Das Gericht hat deshalb die Folgen genau abgewogen und behält sich nun vor, Ceta zu stoppen, wenn das Abkommen grundgesetzlich garantierte Rechte der Bürger beschneidet. Sollte das der Fall sein, muss Karlsruhe eingreifen. Justitia hat schließlich nicht nur eine Waage in der Hand, sondern auch ein Schwert.
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