Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Das deutsche Festpreissystem für EU-ausländische Versandapotheken im Zusammenhang mit der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel verstösst gegen den freien Warenverkehr. Das Urteil wird die Versandnachfrage und damit den eingeschlagenen Wachstumskurs der Zur Rose-Gruppe positiv beeinflussen.
Rezeptpflichtige Arzneimittel unterliegen in Deutschland der Festpreisbindung. Mit Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Oktober 2012 waren auch EU-ausländische Versandapotheken und damit auch die in den Niederlanden beheimatete Zur Rose-Tochter DocMorris an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. In seinem heutigen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass sogenannte Boni auf Rezept für EU-ausländische ...
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