DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 30.11.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-10-19 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Hamburg - ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 30. November 2016, um 11:00 Uhr
im Spiegelsaal des Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10,
20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der UMS United Medical Systems International AG i.L.
('*Gesellschaft*') ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehenen
Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS
United Medical Systems International AG i.L.
für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai
2015 bis 30. April 2016 mit dem erläuternden
Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie
des Berichts des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis
30. April 2016
Die vorgenannten Unterlagen können im
Internet unter http://www.umsag.com im
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2016' eingesehen sowie
heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und
werden auch in der Hauptversammlung am 30.
November 2016 zugänglich gemacht werden. Ihr
Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den
Abwickler und - soweit es den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - durch den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert
werden.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis
30. April 2016, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehen ist,
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis
zum 30. April 2016*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis
zum 30. April 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis
zum 30. April 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer für das
Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom
1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 gewählt,
sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen
werden oder gesetzlich zu unterziehen sind.
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53,
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter
http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations'
unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' zugänglich:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die
Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum *23. November 2016, 24:00 Uhr* unter der
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse ('*Anmeldeadresse*') zugehen:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abzufassen und hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den *9. November 2016, 0:00 Uhr*
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten,
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen
rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär
anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die
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October 19, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit
der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der
oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax
oder per E-Mail angefordert werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post oder per Telefax verwenden
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben
genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis kann auch unter
oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen
ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die
Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform
erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegen.
Auch für die Bevollmächtigung eines von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Das Formular kann zudem unter der oben
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder
per E-Mail angefordert werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *29.
November 2016 (Zugang)* postalisch, per Telefax oder
E-Mail an die nachfolgende Adresse zu übermitteln:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: umsag@better-orange.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG*
_Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entspricht EUR 300.813,05 oder Stück
237.884 ganzen Aktien) erreichen
('*Mindestbeteiligung*'), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der
Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage
von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2, § 122
Abs. 1 Satz 3 AktG).
Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler der
Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft
spätestens bis zum *30. Oktober 2016, 24:00* Uhr
zugehen. Wir bitten, entsprechendes Verlangen an
folgende Adresse zu senden:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
- Abwickler -
Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetadresse
http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations'
unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
_Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§
126, 127 AktG_
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen
Vorschlag des Abwicklers und/oder des Aufsichtsrats zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen und
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Nach § 126 AktG
zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail spätestens bis zum *15. November 2016, 24.00
Uhr*, ausschließlich unter der folgenden Adresse
zugegangen sein:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 50 01 77 77
E-Mail: investor@umsag.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens
des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations'
unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016' zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse
zugänglich gemacht. Gegenanträge sind - anders als
Wahlvorschläge - nur dann zugänglich zu machen, wenn
sie mit einer Begründung versehen sind. Von einer
Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines
Wahlvorschlags und seiner Begründung kann die
Gesellschaft absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
bzw. - im Falle einer juristischen Person - die Firma
und den Sitz des zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich
die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern in der Hauptversammlung nur dann
Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung
mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne deren
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen
oder Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu
unterbreiten, bleibt unberührt.
_Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG_
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen.
Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft
ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
zu beschränken. Außerdem ist der Abwickler
berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG)
die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil
zuzufügen.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2016'.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse
bekannt gegeben.
Hamburg, im Oktober 2016
*UMS United Medical Systems International AG i.L.*
_Der Abwickler_
2016-10-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
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October 19, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)
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