Potsdam (ots) - Die Gewerkschaft UFO hat einen Streik ihrer Mitglieder unter den Eurowings Kabinenbeschäftigten in Düsseldorf und Hamburg angekündigt. Die Arbeitsniederlegung kann bereits ab Montag beginnen. Es kann zu Flugunregelmäßigkeiten im Eurowings Streckennetz kommen.
Was Passagiere jetzt wissen sollten
refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von Flugpassagieren, informiert darüber, wie sich betroffene Passagiere jetzt am besten verhalten sollten. Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können ihren Flug kostenlos umbuchen oder stornieren.
Habe ich bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?
Nein - in dieser Situation nicht, da es sich um einen von der Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt.
Eine Ausnahme gibt es: der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
Wenn zum Beispiel die Hotline nicht erreichbar ist oder keine Mitarbeiter vor Ort sind, muss die Airline auch bei Streik entschädigen.
"Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen.", empfiehlt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.
Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?
Ja, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine angemessene Ersatzbeförderung für Sie zu organisieren. Warten Sie möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft, bevor Sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.
Wer kommt für Zusatzkosten auf? Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie in Ihrem Urlaubsland von einer Flugannullierung betroffen sind. Häufig ist dies damit verbunden, dass sie eine weitere Nacht im Urlaubsland verbringen müssen. Bestehen Sie darauf, dass die Fluggesellschaft Ihnen ein Hotel organisiert und für die Kosten aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Transportgutscheine (z.B. für Bahn) geregelt.
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me (https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.
2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry pioneer". Refund.me ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften durchgesetzt mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.
OTS: refund.me newsroom: http://www.presseportal.de/nr/106391 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106391.rss2
Pressekontakt: press@refund.me 0172 905 18 69
Was Passagiere jetzt wissen sollten
refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von Flugpassagieren, informiert darüber, wie sich betroffene Passagiere jetzt am besten verhalten sollten. Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können ihren Flug kostenlos umbuchen oder stornieren.
Habe ich bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?
Nein - in dieser Situation nicht, da es sich um einen von der Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt.
Eine Ausnahme gibt es: der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
Wenn zum Beispiel die Hotline nicht erreichbar ist oder keine Mitarbeiter vor Ort sind, muss die Airline auch bei Streik entschädigen.
"Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen.", empfiehlt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.
Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?
Ja, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine angemessene Ersatzbeförderung für Sie zu organisieren. Warten Sie möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft, bevor Sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.
Wer kommt für Zusatzkosten auf? Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie in Ihrem Urlaubsland von einer Flugannullierung betroffen sind. Häufig ist dies damit verbunden, dass sie eine weitere Nacht im Urlaubsland verbringen müssen. Bestehen Sie darauf, dass die Fluggesellschaft Ihnen ein Hotel organisiert und für die Kosten aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Transportgutscheine (z.B. für Bahn) geregelt.
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me (https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.
2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry pioneer". Refund.me ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften durchgesetzt mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.
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