Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Steinheim (pta035/28.10.2016/15:45) - Die Kremlin AG teilte in ihrer
Ad-Hoc-Mitteilung vom 18.10.2016 mit, dass die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von
140.000 EUR gegenüber der Kremlin AG festgesetzt hat.
Die Festsetzung eines Zwangsgelds in dieser Höhe zeigt einmal mehr, dass es
offensichtlich dringend erforderlich ist, dass eine Hauptversammlung der Kremlin
AG durchgeführt werden muss, um die gerichtlich bestellten Organe Herrn Ralf
Bake und Herrn Volker Deibert von Ihren Ämtern zu entbinden.
Anschließend wird der Aufsichtsrat sicherlich nicht umhinkommen, den
unserer Meinung nach inkompetenten Vorstand, Herrn Hans-Hermann Mindermann, der
unserer Meinung nach die Verantwortung für dieses Zwangsgeld trägt, abzuberufen.
Anschließend wird der neu gewählte Aufsichtsrat und der neu gewählte
Vorstand dafür Sorge tragen müssen, dass solche Versäumnisse nicht mehr
vorkommen.
Herr Mindermann als gerichtlich bestellter Vorstand ist seit dem 30.05.2016 im
Amt.
Weshalb ist es dem Vorstand Mindermann nicht möglich, einen Halbjahresabschluss
zum 30.06.2016 bis zum 30.09.2016 zu veröffentlichen, wie es der Gesetzgeber
fordert?
Hierzu hatte der Vorstand 4 Monate Zeit.
Sollte die Kremlin AG nicht im Besitz von entsprechenden Unterlagen sein, was
wir nicht für glaubwürdig halten, kann man trotzdem einen entsprechenden
Halbjahresabschluss aufstellen, prüfen und veröffentlichen.
Auch andere Gesellschaften haben Probleme mit entwendeten Unterlagen, und auch
diese Gesellschaften sind in der Lage, entsprechende Jahresabschlüsse
aufzustellen und zu veröffentlichen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Aufsichtsratsmitglied Bake seit
dem 01.03.2016 im Amt ist und es offensichtlich nicht schafft, innerhalb von
acht Monaten dafür Sorge zu tragen, dass Prüfungshandlungen vorgenommen werden
oder Jahresabschlüsse entsprechend aufgestellt werden.
Offensichtlich ist Herr Bake mit seiner Position im Aufsichtsrat völlig
überfordert.
Das Aufsichtsratsmitglied Kenntner forderte bereits vor Monaten (zum ersten Mal
im Juni 2016) von seinen Aufsichtsratskollegen Bake und Deibert, einen
kompetenten Vorstand zu bestellen, damit es zu solchen Zwangsgeldmaßnahmen
durch die BaFin nicht kommt.
Laut Aussage von Herrn Kenntner war es vorhersehbar und absehbar, dass Herr
Mindermann nicht in der Lage ist, die Jahresabschlüsse entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund hat Herr Kenntner auch mehrmals Anträge beim Registergericht in
Hamburg gestellt, Herrn Mindermann gerichtlich abzuberufen.
Über die Anträge von Herrn Kenntner hat das Gericht bis heute nicht
entschieden.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert waren nicht bereit, Herrn
Mindermann abzuberufen.
Unserer Meinung nach trägt die Hauptschuld an der Festsetzung des Zwangsgelds
durch die BaFin das sich seit acht Monaten im Amt befindliche
Aufsichtsratsmitglied Bake.
Wenn Herr Bake seine Aufsichtsratstätigkeit gesetzeskonform ausüben würde, hätte
er schon längst Herrn Mindermann als Vorstand abberufen, und dafür sorgen müssen,
dass ein kompetenter Vorstand bestellt wird.
Das Registergericht Hamburg hat zwischenzeitlich die Beteiligungen im Baltikum
AG ermächtigt, eine Hauptversammlung durchzuführen, damit die Hauptversammlung -
nach Aussagen des Registergerichts - für funktionsfähige Organe sorgt.
Warum das Registergericht Hamburg seit Monaten die Herren Bake, Deibert und
Mindermann gewähren lässt, ist nicht nachvollziehbar.
Abschließend teilen wir mit, dass Herr Mindermann gegen die Ermächtigung
des Registergerichts Hamburg, eine Hauptversammlung durchzuführen, Beschwerde
eingelegt hat.
Das Registergericht hat diese Beschwerde zurückgewiesen.
Auch dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Herr Mindermann keinerlei Interesse
an der Rettung der Kremlin AG hat und insbesondere keinerlei Interesse daran,
dass Beschlüsse auf einer Hauptversammlung gefasst werden können, um die Kremlin
AG aus der Insolvenz zu führen.
Unserer Meinung nach schädigen die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert
sowie der Vorstand Mindermann die Gesellschaft vorsätzlich und verstoßen
gegen Strafgesetze.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften haben nach unserem Kenntnisstand
entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1477662300141
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresOctober 28, 2016 09:45 ET (13:45 GMT)
Steinheim (pta035/28.10.2016/15:45) - Die Kremlin AG teilte in ihrer
Ad-Hoc-Mitteilung vom 18.10.2016 mit, dass die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von
140.000 EUR gegenüber der Kremlin AG festgesetzt hat.
Die Festsetzung eines Zwangsgelds in dieser Höhe zeigt einmal mehr, dass es
offensichtlich dringend erforderlich ist, dass eine Hauptversammlung der Kremlin
AG durchgeführt werden muss, um die gerichtlich bestellten Organe Herrn Ralf
Bake und Herrn Volker Deibert von Ihren Ämtern zu entbinden.
Anschließend wird der Aufsichtsrat sicherlich nicht umhinkommen, den
unserer Meinung nach inkompetenten Vorstand, Herrn Hans-Hermann Mindermann, der
unserer Meinung nach die Verantwortung für dieses Zwangsgeld trägt, abzuberufen.
Anschließend wird der neu gewählte Aufsichtsrat und der neu gewählte
Vorstand dafür Sorge tragen müssen, dass solche Versäumnisse nicht mehr
vorkommen.
Herr Mindermann als gerichtlich bestellter Vorstand ist seit dem 30.05.2016 im
Amt.
Weshalb ist es dem Vorstand Mindermann nicht möglich, einen Halbjahresabschluss
zum 30.06.2016 bis zum 30.09.2016 zu veröffentlichen, wie es der Gesetzgeber
fordert?
Hierzu hatte der Vorstand 4 Monate Zeit.
Sollte die Kremlin AG nicht im Besitz von entsprechenden Unterlagen sein, was
wir nicht für glaubwürdig halten, kann man trotzdem einen entsprechenden
Halbjahresabschluss aufstellen, prüfen und veröffentlichen.
Auch andere Gesellschaften haben Probleme mit entwendeten Unterlagen, und auch
diese Gesellschaften sind in der Lage, entsprechende Jahresabschlüsse
aufzustellen und zu veröffentlichen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Aufsichtsratsmitglied Bake seit
dem 01.03.2016 im Amt ist und es offensichtlich nicht schafft, innerhalb von
acht Monaten dafür Sorge zu tragen, dass Prüfungshandlungen vorgenommen werden
oder Jahresabschlüsse entsprechend aufgestellt werden.
Offensichtlich ist Herr Bake mit seiner Position im Aufsichtsrat völlig
überfordert.
Das Aufsichtsratsmitglied Kenntner forderte bereits vor Monaten (zum ersten Mal
im Juni 2016) von seinen Aufsichtsratskollegen Bake und Deibert, einen
kompetenten Vorstand zu bestellen, damit es zu solchen Zwangsgeldmaßnahmen
durch die BaFin nicht kommt.
Laut Aussage von Herrn Kenntner war es vorhersehbar und absehbar, dass Herr
Mindermann nicht in der Lage ist, die Jahresabschlüsse entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund hat Herr Kenntner auch mehrmals Anträge beim Registergericht in
Hamburg gestellt, Herrn Mindermann gerichtlich abzuberufen.
Über die Anträge von Herrn Kenntner hat das Gericht bis heute nicht
entschieden.
Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert waren nicht bereit, Herrn
Mindermann abzuberufen.
Unserer Meinung nach trägt die Hauptschuld an der Festsetzung des Zwangsgelds
durch die BaFin das sich seit acht Monaten im Amt befindliche
Aufsichtsratsmitglied Bake.
Wenn Herr Bake seine Aufsichtsratstätigkeit gesetzeskonform ausüben würde, hätte
er schon längst Herrn Mindermann als Vorstand abberufen, und dafür sorgen müssen,
dass ein kompetenter Vorstand bestellt wird.
Das Registergericht Hamburg hat zwischenzeitlich die Beteiligungen im Baltikum
AG ermächtigt, eine Hauptversammlung durchzuführen, damit die Hauptversammlung -
nach Aussagen des Registergerichts - für funktionsfähige Organe sorgt.
Warum das Registergericht Hamburg seit Monaten die Herren Bake, Deibert und
Mindermann gewähren lässt, ist nicht nachvollziehbar.
Abschließend teilen wir mit, dass Herr Mindermann gegen die Ermächtigung
des Registergerichts Hamburg, eine Hauptversammlung durchzuführen, Beschwerde
eingelegt hat.
Das Registergericht hat diese Beschwerde zurückgewiesen.
Auch dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Herr Mindermann keinerlei Interesse
an der Rettung der Kremlin AG hat und insbesondere keinerlei Interesse daran,
dass Beschlüsse auf einer Hauptversammlung gefasst werden können, um die Kremlin
AG aus der Insolvenz zu führen.
Unserer Meinung nach schädigen die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert
sowie der Vorstand Mindermann die Gesellschaft vorsätzlich und verstoßen
gegen Strafgesetze.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften haben nach unserem Kenntnisstand
entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(Ende)
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Website: www.baltikum-ag.de
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresOctober 28, 2016 09:45 ET (13:45 GMT)