Freiburg (ots) - Weil die Große Koalition uneins ist, bleibt es bei der seltsamen Situation, dass ein ausländischer Versandhandel deutschen Kunden Boni auf Rezepte geben darf - eine stationäre deutsche Apotheke oder ein Versender mit Sitz in Deutschland aber nicht. Dass die deutschen Apotheker gegen diese Folge eines Urteils des EuGH Sturm laufen, hat nichts mit dem Lobbygetöse zu tun, das ihnen so gerne vorgehalten wird. Vielmehr ist ein Wettbewerb unfair, der dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist. http://mehr.bz/khs252t
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