Ein neues Gesetz zur Verlustverrechnung soll der Venture-Capital-Szene Luft verschaffen: Bislang kämpfte die Branche mit dem Problem, dass ein Unternehmen seine Verluste steuerlich nicht mehr geltend machen konnte, nachdem ein neuer Anteilseigner eine größere Unternehmensbeteiligung übernommen hat. Dies soll sich künftig ändern. Hubertus Leonhardt, Partner der Wagniskapitalgesellschaft SHS, ist dennoch skeptisch: „Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber halbherzig“, sagt er. Welche Hemmnisse er für Wachstumsfinanzierungen in Deutschland weiterhin sieht, verrät er im Talk bei FINANCE-TV.