Mainz (ots) - Die Mauer von München ist ein erbärmliches Zeichen. Wenn wir anfangen, uns als Menschen gegen Menschen abzuschotten, können wir bald einpacken. Doch Vorsicht in der vorschnellen Deutung: Ein Zeichen für eine rassistische Nachbarschaft des im Bau befindlichen Wohnheims für minderjährige Flüchtlinge ist die Mauer deshalb noch nicht. Sie wäre ja nicht weniger skandalös, wenn die sieben Anwohner im Stadtteil Neuperlach vor Gericht eine solche Lärmschutzmaßnahme - die etwas ganz Anderes als Lärmschutz ausstrahlt - gegen einen Kindergarten erstritten hätten. Die Verantwortung liegt vielmehr bei den Münchner Planungsbehörden, in der dortigen Kommunalpolitik sowie beim Gesetzgeber. Die Flüchtlingsunterkunft ist zunächst einmal eine Fehlplanung, weil der gesetzlich verankerte Lärmschutz nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Politisch hat die Stadt München versagt, weil sie offenbar des Erklärens, des Werbens um Verständnis müde war - und weil sie den technokratischen Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert hat, obwohl ihr seine verheerende Symbolwirkung hätte klar sein müssen. Für den Gesetzgeber ist der Fall blamabel, weil er einmal mehr belegt: Das Versprechen der Kanzlerin auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, die Kommunen durch eine Überprüfung von Baustandards zu entlasten, ist nie richtig eingelöst worden. Am Ende ist der Fall aber auch ein Lehrstück für jeden Bürger. Gerichte über unser Zusammenleben mit Nachbarn und auch Fremden entscheiden zu lassen, ist äußerst selten eine gute Idee.
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