DJ DGAP-HV: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910): Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910): Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-11-11 / 15:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) Köln ISIN DE0007034001 WKN 703400 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 22.12.2016 um 11.00 Uhr (Einlass ab 10.45 Uhr) in den Räumen des 'as/if record store', Brüsseler Str. 92 (Erdgeschoss), 50672 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* *1.) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 (105. Geschäftsjahr), sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und Abs. 5 HGB* Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite www.rheintex-ag.de unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' abgerufen werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 am 28. April 2016 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. *2.) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn 2015 von 1.073.997,85 Euro * 944.354,06 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und * die restlichen 129.643,79 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. *3.) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. *4.) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. *5.) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien* Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung unserer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zu veranlassen. Aus diesem Grund hat der Vorstand am 20.11.2015 den förmlichen Antrag an die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf AG gestellt, die Zulassung der Aktien unserer Gesellschaft (WKN: 703400) zum Handel im regulierten Markt zu widerrufen. Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 23.11.2015 hat der Vorstand angekündigt, den Aktionären im Zusammenhang mit dem Delisting ein Barabfindungsangebot zu unterbreiten. Die Gesellschaft soll deswegen zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu zehn Prozent zu erwerben; maßgebend hierfür ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie der Gesellschaft den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im regulierten Markt der Börse Düsseldorf an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb der Aktie oder vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen und nicht mehr als zwanzig Prozent unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Erfolgt der Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, kann die Gesellschaft einen Kaufpreis festlegen, zu dem sie bereit ist, die Aktien zu erwerben. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie der Gesellschaft darf den Nettovermögenswert vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Erwerbsangebots um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen und um nicht mehr als zehn Prozent unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Sofern die Anzahl der zum Erwerb angedienten Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien erfolgt. Das Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die erworbenen eigenen Aktien können auch im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals eingezogen werden. Der Aufsichtsrat wird jeweils ermächtigt, die Satzung anzupassen. Die vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb oder zur Einziehung eigener Aktien können ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. *6.) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Economy Beratungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erfordernisses der Prüfung noch prüfungspflichtig ist. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 708.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des sechsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des sechsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung vorzulegen. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis Donnerstag, den 15. Dezember 2016, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Anschrift angemeldet haben: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) Vogelsanger Straße 104 50823 Köln Telefax: 0221/424244 E-Mail: rheintex-ag-hv@gmx.de Bei der Anmeldung ist anzugeben, ob die Aktie oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören. Die Vorschrift des § 135 Abs. 4 AktG bleibt unberührt. Der Nachweis über den Anteilsbesitz zum Record Date ist bis zum Donnerstag, den 15. Dezember 2016, 24:00 Uhr vorzulegen. Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Donnerstag, den 01. Dezember 2016, 00:00 Uhr zu beziehen (Record Date). Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Gesellschaft Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir, rechtzeitig beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in
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November 11, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Rheintex Verwaltungs AG (vormals -2-
Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für
den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht
gegenüber der Gesellschaft.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in §
135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125
Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen und
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht
vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten werden. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur
Bevollmächtigung. Die Verwendung des
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen. Für die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren
Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht
bzw. deren Widerruf steht die nachfolgende Adresse zur
Verfügung:
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische
Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
Telefax: 0221 - 424244
E-Mail: rheintex-ag-hv@gmx.de.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Eine Bevollmächtigung von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder die
Möglichkeit einer Briefwahl ist nicht vorgesehen.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen
müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung bis zum Montag, den 21. November 2016,
24:00 Uhr, zugehen.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unter www.rheintex-ag.de
über den Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zugänglich machen, wenn der
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also
bis Mittwoch, den 07. Dezember 2016, 24:00 Uhr der
Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an
nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische
Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
Telefax: 0221 - 424244
E-Mail: rheintex-ag-hv@gmx.de.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags nachzuweisen. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig
adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären müssen
unberücksichtigt bleiben. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen
darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft
vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt werden. Von einer Veröffentlichung
eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der
Vorstand unter den in § 126 Absatz 2 Aktiengesetz
genannten Voraussetzungen absehen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten
die vorstehenden Sätze gemäß § 127 Aktiengesetz
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen
jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach
§ 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz und § 125 Absatz 1
Satz 5 Aktiengesetz enthalten.
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Um die sachgerechte
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen
möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden.
Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht
bleibt hiervon unberührt. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen. Von einer Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Absatz 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen. Nach
der Satzung unserer Gesellschaft ist der
Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage-
und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken. Er kann insbesondere bereits zu Beginn
oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen
für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die
Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie
für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen
festsetzen.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen sind alsbald nach der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rheintex-ag.de über den Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zugänglich:
- Der Inhalt dieser Einberufung inkl. der Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung.
- Eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll.
- Die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
* der festgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2015,
* der Lagebericht des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015,
* der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015,
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und Abs.
5 HGB betreffend das Geschäftsjahr 2015
- Die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht
für die Hauptversammlung verwendet werden können.
- Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre:
Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Vom Tag der Veröffentlichung dieser
Einberufungsbekanntmachung an liegen die über die
Internetseiten unserer Gesellschaft zugänglich zu
machenden Unterlagen in den Geschäftsräumen (Brüsseler
Straße 87, 50672 Köln) auch zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus.
*Pflichtangaben gemäß § 124a Abs. 1 Ziffer 2 AktG*
Das Aktiengesetz schreibt seit einigen Jahren in der
Einberufungsbekanntmachung zur Hauptversammlung für
börsennotierte Gesellschaften 'eine Erläuterung' vor,
'wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein
Beschluss gefasst werden soll'. Dieser Pflicht kommt
der Vorstand im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 1.
und 2. wie folgt erläuternd nach: 'Wie sich bereits aus
der Überschrift der beiden Tagesordnungspunkte
'Vorlage und Erläuterung' sprach- und denkgesetzlich
ergibt, ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
zu fassen. Wäre ein Beschluss zu fassen, würde das Wort
'Beschluss' in den beiden Tagesordnungspunkten
Verwendung finden. Kurzum: Ein Bericht ist ein Bericht
und ein Beschluss ist ein Beschluss'.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung einer
entsprechenden Satzungsregelung die Übermittlung
von Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG
ausschließlich durch elektronische Kommunikation
erfolgt.
Köln, im November 2016
_Der Vorstand_
2016-11-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische
Textilfabriken AG, gegründet 1910)
Vogelsanger Straße 104
50823 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 411411
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November 11, 2016 09:05 ET (14:05 GMT)
Fax: +49 221 424244 E-Mail: metroweb@metroweb.de Internet: http://www.rheintex-ag.de ISIN: DE0007034001 WKN: 703400 Ende der Mitteilung DGAP News-Service 520025 2016-11-11
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