Über das Investmentsteuerrecht wird seit geraumer Zeit gesprochen. Dabei sollte es primär nur um die steuerliche Angleichung von verschiedenen Fonds gehen. Nun wurde publik, dass auch der Bestandsschutz für Altinvestments hinsichtlich Abgeltungsteuer zumindest aufgeweicht wird.
Während vor 2009 erworbene Aktien zumindest bislang weiterhin von der alten Regelung zur Spekulationsfrist profitieren werden, soll für Fonds diese Regelung 2017 auslaufen. Zwar muss niemand seine Anteile dann verkaufen, um die alten Steuervorteile zu genießen, aber es wird schwieriger. Per Jahreswechsel 2017/18 sollen die Fondsanteile als neu angeschafft im Depot vermerkt werden. Für Gewinne die ab dann anfallen gibt es nur noch eine Freigrenze von 100.000 Euro. Wenn es also um größere Anlagesummen infolge langer Zeiträume (etwa für die Rente) geht, fällt künftig die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf die Gewinne an.
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