Stuttgart (ots) - Das Verfassungsgericht hat ein ausgewogenes Urteil gesprochen. Die Listen dienten der Abwehr terroristischer Gefahren. Der Staat erfüllt mit der Aufklärungsarbeit seine Pflicht, die Sicherheit des Landes und das Leben seiner Bürger zu schützen. Dieses Ziel wird gefährdet, wenn die USA sich nicht auf die Vertraulichkeit in der Kooperation mit dem BND verlassen könnte. Die ist aber fundamental für die effektive Terrorabwehr in Deutschland. Zudem verbietet das Urteil den Abgeordneten nicht, die Arbeit des BND auf eine andere rechtliche Basis zu stellen.
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