DJ DGAP-HV: ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2017 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-HV: ThyssenKrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ThyssenKrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.01.2017 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2016-11-30 / 15:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ThyssenKrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001
- Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 18. ordentlichen Hauptversammlung
der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen.
Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 27. Januar
2017, 10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791
Bochum, statt.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der thyssenkrupp AG und des
Konzernabschlusses zum 30. September 2016,
des zusammengefassten Lageberichts der
thyssenkrupp AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2015/2016, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
AktG am 23. November 2016 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss,
Konzernabschluss und zusammengefasster
Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und
Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen
übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Seit dem 01. Januar 2017 ist der Anspruch der
Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2
AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht
vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3
AktG).
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2015/2016 sollen 0,15 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am
01. Februar 2017 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2015/2016 in Höhe von 1.427.067.639,11 EUR
wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer 84.890.692,05 EUR
Dividende von 0,15
EUR je
dividendenberechtigte
r Stückaktie:
- Gewinnvortrag: 1.342.176.947,06 EUR
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,15 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
und für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor:
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016/2017 und zum Abschlussprüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2016/2017 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2017/2018, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellt
werden, gewählt.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 565.937.947
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 565.937.947 Stück.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in
Person oder durch Bevollmächtigte - und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 06.
Januar 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag),
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des
20. Januar 2017 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
*Anmeldestelle:*
thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Üblicherweise übernehmen die
depotführenden Institute die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre
Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und dabei
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den
Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich
nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung
von der Anmeldestelle ausgestellt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihre Stimmen auch schriftlich durch Briefwahl
abgeben. Hierzu steht das auf der
Eintrittskarte abgedruckte Formular zur
Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen
Stimmen müssen bis einschließlich 25.
Januar 2017 bei der Gesellschaft unter der in
der vorstehenden Ziffer 2 angegebenen Adresse
eingegangen sein. Die Briefwahl schließt
eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht
aus.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
*Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. §
125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der
Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet
werden. Die Vollmacht kann unter Verwendung
der Daten der Eintrittskarte auch
elektronisch via Internet erteilt werden. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V.
m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
*Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft*
Außerdem wird den Aktionären angeboten,
von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und
sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von
Weisungen vertreten zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können über ein
internetgestütztes Vollmachts- und
Weisungssystem der Gesellschaft vor und auch
noch während der Hauptversammlung erteilt
werden. Zugang zum internetgestützten
Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die
Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im
Internet*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 30, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)
Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die
interessierte Öffentlichkeit können die
Hauptversammlung auf Anordnung des
Versammlungsleiters am 27. Januar 2017 ab
10:00 Uhr in voller Länge live im Internet
unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hau
ptversammlung verfolgen. Die Eröffnung der
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter
sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden
stehen auch nach der Hauptversammlung als
Aufzeichnung zur Verfügung.
6. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR am
Grundkapital erreichen (Letzteres entspricht
195.313 Stückaktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 27.
Dezember 2016 schriftlich zugegangen sein.
Die Aktionäre werden gebeten, einen
entsprechenden Antrag an die folgende Adresse
zu richten:
Vorstand der thyssenkrupp AG
z.Hd. Investor Relations (HV)
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Telefax: +49 201 845-6900365
E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com
7. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG*
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung und
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern, die vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden
sollen, sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
thyssenkrupp AG
Investor Relations
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Telefax: +49 201 845-6900365
E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com
Bis spätestens zum Ablauf des 12. Januar 2017
bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
soweit sie den anderen Aktionären zugänglich
zu machen sind, im Internet unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hau
ptversammlung unverzüglich veröffentlicht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden nach dem 12. Januar 2017 ebenfalls
unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten und
Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn
sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung
gelangen können, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden.
8. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §
131 Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
9. *Veröffentlichungen auf der
Internetseite/Ergänzende Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen, insbesondere zur Teilnahme an
der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur
Vollmachts- und Weisungserteilung, stehen
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hau
ptversammlung zur Verfügung. Dort werden nach
der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten
die Aktionäre auch zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Die Einladung ist am 30. November 2016 im
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Duisburg und Essen, im November 2016
*thyssenkrupp AG*
_Der Vorstand_
2016-11-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ThyssenKrupp AG
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Deutschland
Telefon: +49 201 844538830
E-Mail: Rainer.Hecker@thyssenkrupp.com
Internet: http://www.thyssenkrupp.com
ISIN: DE0007500001
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
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525579 2016-11-30
(END) Dow Jones Newswires
November 30, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)
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