Stuttgart (ots) - Es ist eine überfällige Diskussion, die Justizminister Wolf jetzt mit seinem Vorstoß zur DNA-Analyse in Gang bringt. Die rechtlichen und die technischen Möglichkeiten, bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen das Erbgut zu nutzen, klafften in den letzten Jahren immer mehr auseinander. Hinweise auf äußere Merkmale oder Herkunft, die immer treffsicherer geworden sind, dürfen die Fahnder nicht erheben. Dabei erhöht dies nicht nur die Chancen, Täter zu fassen, sondern kann auch falschen Verdächtigungen oder gar Folgetaten mit weiteren Opfern vorbeugen.
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