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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 4. Zwischenmeldung
2016-12-05 / 11:11
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Herzogenaurach, 5. Dezember 2016
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 4. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 28. November 2016 bis einschließlich
2. Dezember 2016 insgesamt 224.791 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8.
November 2016 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 28. November 2016 bis
einschließlich 2. Dezember 2016 täglich zurückerworbenen Aktien sowie
die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1)
(Stück)
28.11.2016 41.993 138,8702
29.11.2016 44.829 138,5517
30.11.2016 45.360 138,6000
01.12.2016 43.900 138,7144
02.12.2016 48.709 138,2685
Summe 224.791 138,5914
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich
somit auf 1.235.712 Stückaktien.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.254.481 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 5. Dezember 2016
adidas AG
Der Vorstand
2016-12-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
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(END) Dow Jones Newswires
December 05, 2016 05:12 ET (10:12 GMT)
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