
NEWARK/STUTTGART (dpa-AFX) - Daimler
Der Richter hielt die im Februar eingereichte Klage in entscheidenden Punkten für unzureichend. Er gab den Klägern jedoch die Chance, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form neu einzureichen.
Klägeranwalt Steve Berman kündigte auf Nachfrage an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es sei ein Leichtes, die vom Richter beanstandeten Mängel zu beheben, meinte er. Zudem sei bislang nur eine von zwei Sammelklagen seiner Kanzlei abgewiesen worden.
Bei den Anschuldigungen geht es um die Stickoxid-Emissionen von
Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Daimler steht demnach im
Verdacht, Messwerte - ähnlich wie Volkswagen
Die Stuttgarter begrüßten die Entscheidung des Gerichts. "Wir
halten die Klage für unbegründet und werden uns dagegen mit
sämtlichen juristischen Mitteln zur Wehr setzen", sagte eine
Unternehmenssprecherin. Bislang hat die US-Umweltbehörde EPA nur VW
Das Justizministerium in Washington hatte den Hersteller der Marken Mercedes-Benz und Smart im April aufgefordert, das Zustandekommen der offiziellen Abgaswerte in den USA intern und unter Einbeziehung der Aufseher unter die Lupe zu nehmen. Mit der Untersuchung beauftragte Daimler externe Anwälte, die seit Ende April im Haus unterwegs sind.
Geleitet wird die Prüfung aber von der internen Revision des Autobauers. Zum aktuellen Stand des Verfahrens wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
In Deutschland muss sich Daimler demnächst in einer ähnlichen Sache vor Gericht verantworten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Frühjahr eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Sie wirft dem Autobauer vor, Kunden mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben.
Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Daimler weist auch diese Vorwürfe als unbegründet zurück./hbr/DP/stb
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