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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Sixt SE / Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 ('MAR') und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Delegierte VO') Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2016-12-08 / 18:13 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sixt SE Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 ('MAR') und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Delegierte VO') Pullach, den 8. Dezember 2016 Der Vorstand der Sixt SE mit Sitz in Pullach hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft den börslichen Erwerb eigener auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien durch die Gesellschaft zu einem Erwerbspreis von insgesamt bis zu EUR 2.450.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Der Rückkauf ist ferner auf insgesamt höchstens 80.000 Vorzugsaktien der Gesellschaft beschränkt. Dies entspricht ca. 0,17 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ca. 0,48 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. Der Erwerb der Aktien erfolgt ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Erwerb erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen aus einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) MAR. Die betreffenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem so genannten Matching Stock Programm (MSP) der Sixt SE, einem Beteiligungsprogramm für Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte der Sixt SE-Gruppe. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2016 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach den Börsenkurs nicht um mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelte Börsenkurs der betreffenden Aktiengattung der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem). Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt werden, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten VO einzuhalten. Das Rückkaufprogramm wird in einem Zeitraum vom 12. Dezember 2016 (erster möglicher Erwerbstag) bis spätestens zum 31. Januar 2017 (letzter möglicher Erwerbstag) durchgeführt werden. Vor dem 31. Dezember 2016 wird der Aktienrückkauf aus Gründen der Rechnungslegung für zwei Handelstage ausgesetzt werden. Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website https://ir.sixt.com im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Sixt SE Der Vorstand 2016-12-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Sixt SE Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Deutschland Internet: http://ir.sixt.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service 528065 2016-12-08
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December 08, 2016 12:13 ET (17:13 GMT)