Der börsennotierte CFD-Anbieter CMC Markets (WKN: A0J2VP / ISIN: GB00B14SKR37) hat die gestern von der BaFin veröffentlichte Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich Marketing, Vertrieb und des Verkaufs von CFDs an Privatkunden zur Kenntnis genommen und den ausgewogenen Ansatz begrüßt.
Die BaFin fordert in ihrem Schreiben, dass Anbieter von CFDs sicherstellen müssen, dass Kunden nicht mehr Geld verlieren können als sie auf ihr Konto eingezahlt haben. Diese Funktion ist bereits für Kunden von CMC Markets in Deutschland verfügbar. Die Anhörung zur Allgemeinverfügung der BaFin beinhaltet darüberhinaus keine weiteren Anforderungen, auch keine Begrenzung des Hebels. Wenn das Verlustrisiko des Kunden auf seinen Einsatz begrenzt ist, gelten keine Einschränkungen bei Marketing, Vertrieb und Verkauf von CFDs.
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