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Dow Jones News
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DGAP-CMS: KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm 
KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
 
2016-12-09 / 12:56 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
 
Der Vorstand der KWS SAAT SE hat am 20.10.2016 beschlossen, gemäß § 71 
Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu 
erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, 
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. 
 
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen 
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission. 
 
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum 4. Januar 2017 bis zum 28. 
Februar 2017 durchgeführt werden. Die Höchstzahl der zurückzukaufenden 
Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter 
tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 500 Stückaktien 
beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 25.000 eigene Aktien 
zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber 
hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne Nebenkosten) 
begrenzt. 
 
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen 
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des 
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser 
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem 
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten. 
 
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften 
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise 
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung 
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. 
 
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen 
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations' 
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der 
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich 
bleiben. 
 
2016-12-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KWS SAAT SE 
             Grimsehlstraße 31 
             37555 Einbeck 
             Deutschland 
Internet:    www.kws.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
528033 2016-12-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 09, 2016 06:56 ET (11:56 GMT)

© 2016 Dow Jones News
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