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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm
KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2016-12-09 / 12:56
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der KWS SAAT SE hat am 20.10.2016 beschlossen, gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu
erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck,
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission.
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum 4. Januar 2017 bis zum 28.
Februar 2017 durchgeführt werden. Die Höchstzahl der zurückzukaufenden
Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter
tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 500 Stückaktien
beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 25.000 eigene Aktien
zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber
hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne Nebenkosten)
begrenzt.
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
2016-12-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: KWS SAAT SE
Grimsehlstraße 31
37555 Einbeck
Deutschland
Internet: www.kws.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
528033 2016-12-09
(END) Dow Jones Newswires
December 09, 2016 06:56 ET (11:56 GMT)
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