Lausanne - Rudolf Elmer hat keinen Anspruch auf direkten Schadenersatz. Das Bundesgericht ist auf eine entsprechende Beschwerde des ehemaligen Bankangestellten nicht eingegangen.
Frühere Angestellte einer Zürcher Bank sollten Rudolf Elmer Schadenersatz zahlen: Elmer, dem mehrfache Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen worden war, hatte Strafanzeige gegen die Bankangestellten erstattet. Sie hätten vorgetäuscht, dass er zur Zeit seiner Vergehen bei der Bank angestellt gewesen wäre.
Dadurch ...
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