Ulm (ots) - Abschiebungen nach Afghanistan sind problematisch. Denn das Land ist in weiten Teilen nicht sicher. Taliban und IS-Milizen nehmen die Bevölkerung als Geisel. Doch der Terz, der jetzt um die erste Abschiebung von Afghanen gemacht wird, mutet ebenfalls befremdend an. Auch fünf Personen aus Baden-Württemberg wurden diese Woche zur Ausreise gezwungen. Vier davon waren Straftäter. Soll für sie ein Bleiberecht gelten, obwohl sie die Gesetze des Aufnahmelandes missachtet haben? Gerichte haben nach einer ausführlichen Prüfung entschieden, dass in fast allen Fällen eine Rückführung rechtens ist. Die Entscheidung muss gelten, alles andere wäre ein Misstrauensvotum gegenüber unserer Justiz und unseren rechtsstaatlichen Verfahren. Freilich müssen die Gerichte genau prüfen, denn der Wunsch der Politik nach schnellen Resultaten kann blind machen für komplizierte Realitäten. Und die gibt es in Afghanistan ganz gewiss. Die Situation von Christen in dem muslimischen Land zählt dazu. Wer solche Einschränkungen übersieht, ist nicht glaubwürdiger als derjenige, der gar keine Abschiebungen will.
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