Halle (ots) - Das Wesentliche blieb und bleibt die anlasslose, also ohne Anfangsverdacht betriebene Massenüberwachung. Und damit bleibt eben auch der wesentliche Einwand: Sie ist ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte. Sie stellt alle Bürger unter einen Generalverdacht. Ein Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. Das war und ist die Vorratsdatenspeicherung nicht, ihre Wirkungslosigkeit im Kampf gegen den Terrorismus ist hinreichend erwiesen.
OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2
Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200
OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2
Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200