Essen (ots) - Besser spät als nie: Drei Jahre nach der entsprechenden Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD legt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Vorschläge für ein längst überfälliges Rückkehrrecht von Teilzeit-Beschäftigten in ihren früheren Vollzeitjob vor. Geht es nach der SPD-Politikerin, soll der Gesetzentwurf schon im nächsten Monat das Kabinett passieren. Das Recht auf befristete Teilzeit soll offenbar noch vor der Bundestagswahl im Herbst in trockenen Tüchern sein.
Der Nahles-Entwurf korrigiert eine Schwachstelle der bisherigen Regelung. Weil ein Anspruch auf Rückkehr in den Vollzeitjob derzeit nicht besteht, stecken viele, die sich für diesen Weg entschieden haben, in der Teilzeitfalle. Das sind besonders die Frauen. Denn von dem seit 2001 eingeführten Recht auf Teilzeitarbeit machen überwiegend junge Mütter Gebrauch. Der Anteil teilzeitbeschäftigter Väter ist dagegen verschwindend gering. Für Personalchefs mag die neue Flexibilisierung anstrengend werden. Millionen Beschäftigte aber erhalten neue Perspektiven in der Lebensplanung. Im besten Fall ist das Gesetz sogar ein Durchbruch für die oft geforderte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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