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DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.02.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-01-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frankfurt am Main WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, dem 22. Februar 2017, 10:00
Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2016,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2016 und des zusammengefassten
Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des
Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2017_
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den für das
Geschäftsjahr 2015/2016 vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 der
Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 55.614.059,39
EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 18.052.792,80 EUR
Dividende von 1,20 EUR
je
dividendenberechtigter
Aktie, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue 37.561.266,59 EUR
Rechnung
*Bilanzgewinn* *55.614.059,39 EUR*
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der eine unveränderte
Dividende von 1,20 EUR je dividendenberechtigter
Aktie sowie einen entsprechend angepassten
Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1.
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf
die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag, d.h. am 27. Februar 2017,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015/2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2015/2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015/2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2015/2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017 und des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016/2017 und
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 31. März
2017, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 37w WpHG
sind,
zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die
entsprechende Satzungsänderung*
Die ordentliche Hauptversammlung am 24. März 2015
hat den Vorstand bis zum 23. März 2020 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital
der Gesellschaft um bis zu 12.133.330,89 EUR zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Unter
teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die
Gesellschaft im September 2016 das Grundkapital von
48.533.334,20 EUR gegen Bareinlage und unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um
4.853.330,23 EUR, d.h. um rund 10 Prozent, auf
53.386.664,43 EUR erhöht. Das Genehmigte Kapital
2015 steht daher nur noch im Umfang von
7.280.000,66 EUR zur Verfügung und die auf 10
Prozent des Grundkapitals beschränkte Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist
nahezu ausgeschöpft. Um der Gesellschaft zu
ermöglichen, auch in Zukunft ihren Finanzbedarf
durch Inanspruchnahme genehmigten Kapitals schnell
und flexibel decken zu können, soll das bestehende
Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben und ein neues
Genehmigtes Kapital 2017 im Umfang von erneut rund
25 Prozent des Grundkapitals geschaffen werden, das
inhaltlich weitgehend dem Genehmigten Kapital 2015
entspricht. Insbesondere soll die Möglichkeit zum
Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen
aus dem Genehmigten Kapital 2017 erneut auf
insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals beschränkt
werden und zwar unter Anrechnung von Aktien, die
aufgrund einer anderen Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben sind bzw.
veräußert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) *Aufhebung des bestehenden Genehmigten
Kapitals 2015*
Die von der Hauptversammlung am 24. März 2015
unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene
Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 23. März 2020 durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um
bis zu 12.133.330,89 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2015), wird, soweit sie
noch nicht ausgenutzt worden ist, mit Wirkung
auf den Zeitpunkt der Eintragung des
nachfolgend geregelten neuen genehmigten
Kapitals und der entsprechenden
Satzungsänderung in das Handelsregister der
Gesellschaft aufgehoben.
b) *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2017*
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital
bis zum 21. Februar 2022 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Namen lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt 13.346.664,33 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017). Dabei muss sich
die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis
erhöhen wie das Grundkapital.
Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche
Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise
eingeräumt werden, dass die Aktien von einem
oder mehreren durch den Vorstand bestimmten
Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von
§ 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen,
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen;
- wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage
ausgegeben werden und der Ausgabepreis
der neuen Aktien den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung
des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet. Die Anzahl der in
dieser Weise unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf
insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von
10 Prozent des Grundkapitals sind
andere Aktien anzurechnen, die während
der Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts in
direkter oder entsprechender Anwendung
des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben oder veräußert werden.
Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die
zur Bedienung von Options- bzw.
Wandlungsrechten oder Options- bzw.
Wandlungspflichten aus Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten auszugeben
sind, sofern diese
Schuldverschreibungen oder
Genussrechte während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Ausschluss
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January 11, 2017 09:08 ET (14:08 GMT)
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