Potsdam (ots) - Billig-Fluglinien sind auf dem Vormarsch.
Passagiere profitieren von einer größeren Auswahl und günstigen
Preisen. Gleichzeitig erwarten Kunden jedoch auch erhebliche Probleme
und Nachteile. Der Fall Moritz Leuenberger ist nur die Spitze des
Eisbergs. Vor allem Billigfluglinien versuchen, berechtigte
Entschädigungsansprüche zu vermeiden und zu verzögern.
Passagierrechte dürfen nicht missachtet werden
"Billigairlines wie Ryanair und Easyjet führen unsere Statistik
deshalb an, weil sie im ersten Schritt versuchen, Passagiere nicht
fair und den Rechtsvorschriften entsprechend zu entschädigen",
erklärt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.
Dabei sind die Rechte durch EU-Gesetzgebung eindeutig geregelt.
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen Passagieren
Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu.
Auch bei der Annullierung von Flügen müssen Passagiere entschädigt
werden.
Gerade in der Schweiz werden diese Regelungen bisher aber nur
teilweise anerkannt und durchgesetzt.
Fall Leuenberger - Chance auf Verbesserungen
"Der Fall von Moritz Leuenberger bietet jetzt die Chance, dass
berechtigte Ansprüche auch in der Schweiz bekannter werden und
betroffene Flugpassagiere ihr Recht und damit ihr Geld bekommen "
sagt Eve Büchner.
Billigflieger sind Verspätungsflieger
Auf Basis aller bei refund.me eingegangenen Ansprüche gegen
Fluglinien ergibt sich folgendes Bild. Die Fluglinien gegen die die
meisten Ausgleichsansprüche wegen Verspätung eingehen sind:
1. Ryanair
2. Vueling
3. Air Berlin
4. EasyJet
5. Lufthansa / Lufthansa Cityline
6. Condor
7. Air France
8. British Airways
9. TAP
10. Iberia / Iberia Express
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
Originaltext: refund.me
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100052592
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100052592.rss2
Kontakt:
press@refund.me
0172 905 18 69
Passagiere profitieren von einer größeren Auswahl und günstigen
Preisen. Gleichzeitig erwarten Kunden jedoch auch erhebliche Probleme
und Nachteile. Der Fall Moritz Leuenberger ist nur die Spitze des
Eisbergs. Vor allem Billigfluglinien versuchen, berechtigte
Entschädigungsansprüche zu vermeiden und zu verzögern.
Passagierrechte dürfen nicht missachtet werden
"Billigairlines wie Ryanair und Easyjet führen unsere Statistik
deshalb an, weil sie im ersten Schritt versuchen, Passagiere nicht
fair und den Rechtsvorschriften entsprechend zu entschädigen",
erklärt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.
Dabei sind die Rechte durch EU-Gesetzgebung eindeutig geregelt.
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen Passagieren
Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu.
Auch bei der Annullierung von Flügen müssen Passagiere entschädigt
werden.
Gerade in der Schweiz werden diese Regelungen bisher aber nur
teilweise anerkannt und durchgesetzt.
Fall Leuenberger - Chance auf Verbesserungen
"Der Fall von Moritz Leuenberger bietet jetzt die Chance, dass
berechtigte Ansprüche auch in der Schweiz bekannter werden und
betroffene Flugpassagiere ihr Recht und damit ihr Geld bekommen "
sagt Eve Büchner.
Billigflieger sind Verspätungsflieger
Auf Basis aller bei refund.me eingegangenen Ansprüche gegen
Fluglinien ergibt sich folgendes Bild. Die Fluglinien gegen die die
meisten Ausgleichsansprüche wegen Verspätung eingehen sind:
1. Ryanair
2. Vueling
3. Air Berlin
4. EasyJet
5. Lufthansa / Lufthansa Cityline
6. Condor
7. Air France
8. British Airways
9. TAP
10. Iberia / Iberia Express
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Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
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