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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 10. Zwischenmeldung
2017-01-16 / 10:56
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Herzogenaurach, 16. Januar 2017
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 10. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 9. Januar 2017 bis einschließlich 13.
Januar 2017 insgesamt 108.651 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des
Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn
des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8.
November 2016 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 9. Januar 2017 bis einschließlich
13. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen
volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum Gesamtvolumen Volumengewichteter
zurückerworbener
Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1)
9.1.2017 21.900 144,6894
10.1.2017 21.850 144,9789
11.1.2017 21.712 145,4200
12.1.2017 21.662 145,7750
13.1.2017 21.527 146,6911
Summe 108.651 145,5067
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs
seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich
somit auf 1.870.962 Stückaktien.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen
und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas
AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche
erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 10.889.731 Stückaktien.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 16. Januar 2017
adidas AG
Der Vorstand
2017-01-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
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536625 2017-01-16
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January 16, 2017 04:56 ET (09:56 GMT)
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