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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AURELIUS Equity Opportunities SE &
Co. KGaA / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
2017-01-26 / 14:45
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
München/Grünwald, 26. Januar 2017 - Der Vorstand der Aurelius Management SE
als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities
SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ('Gesellschaft') hat heute beschlossen,
das bereits am 10. Oktober 2016 angekündigte, zweite Aktienrückkaufprogramm
in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzunehmen.
Das beschlossene Aktienrückkaufprogramm folgt der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2016, wonach eigene Aktien der
Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von Erwerbsrechten
oder Erwerbspflichten auf Aktien aus Wandelschuldverschreibungen erworben
werden können. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sollen in der Zeit vom
30. Januar 2017 bis zum 2. April 2017 wöchentlich bis zu 50.000 und
insgesamt bis zu 450.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft
werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien
der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den Betrag von
26 Mio. EUR zugewiesen. Der Aufsichtsrat der AURELIUS Equity Opportunities
SE & KGaA hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9.
Juni 2016 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3
Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien
nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf
stattfindet, liegt.
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch
ein Kreditinstituts erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der
Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen
gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der
Gesellschaft zugelassenen Zwecken verwendet werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor
Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem
Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
2017-01-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
Deutschland
Internet: www.aureliusinvest.de
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January 26, 2017 08:45 ET (13:45 GMT)
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