Halle (ots) - Eine Bundesrichterin hob Teile des Dekrets auf - und zwar für jene Menschen, die auf US-Flughäfen festsaßen. Mit Blick auf syrische Kriegsflüchtlinge ist zudem klar: Das Dekret verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die von den USA unterzeichnet wurde. Sie dürfen keinen Flüchtling in ein Land zurückschicken, in dem Gefahr besteht, dass dort sein Leben oder seine Freiheit bedroht wäre. Sollte Trump an dem Dekret festhalten, beginnt der Abschied der USA aus der internationalen Gemeinschaft.
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