Halle (ots) - Die Beschützer brauchen mehr Schutz, das hat nun Justizminister Heiko Maas in ein Gesetz umzuwandeln versucht, das am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Es sieht vor, dass der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte als eigener Straftatbestand gewertet werden kann. Bislang konnte ein Angriff auf Polizisten nur gesondert geahndet werden, wenn ein Bezug zur Vollstreckungshandlung vorlag. Das Gesetz stärkt die Rechte und den Schutz der Menschen bei ihrer Amtsausübung. Zugleich ist es das bittere Eingeständnis, dass die Verhältnisse derzeit nicht dem Bedürfnis nach einer offenen Beziehung zwischen Polizeibeamten und Bürgern entsprechen.
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