DJ DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2017 in
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-02-10 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
bmp Holding AG Berlin WKN 330 420 - ISIN DE0003304200 Wir laden unsere
Aktionäre zu der am
21. März 2017, 13.00 Uhr (MEZ),
im 'Hollywood Media Hotel', Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
1. *Anzeige des Vorstands über den Verlust der
Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Absatz
1 AktG*
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung hiermit
gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals besteht.
Zu TOP 1 wird kein Beschluss gefasst, da sich
dieser auf die Anzeige des Vorstands über den
Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß
§ 92 Absatz 1 AktG beschränkt und eine
Beschlussfassung hierüber gesetzlich nicht
vorgesehen ist. Der Vorstand wird der
Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des
Grundkapitals der Gesellschaft erläutern. Die
Aktionäre haben in der Hauptversammlung im
Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit,
hierzu Fragen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung
und Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine
vereinfachte Kapitalherabsetzung durch
Zusammenlegung von Stückaktien der Gesellschaft
zu beschließen. Um ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll
zuvor die Anzahl der Stückaktien der
Gesellschaft durch die Einziehung von einer
Stückaktie reduziert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 20.701.174,00, eingeteilt in
20.701.174 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von jeweils EUR 1,00,
wird um EUR 1,00 auf EUR 20.701.173,00
herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt
durch Einziehung von einer Stückaktie,
auf die der Ausgabebetrag voll geleistet
ist und die der Gesellschaft von einem
Aktionär unentgeltlich zur Verfügung
gestellt und damit erworben wird. Die
Kapitalherabsetzung dient
ausschließlich dem Zweck, bei der
unter Buchstabe b) zur Beschlussfassung
vorgesehenen vereinfachten
Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von
Wertminderungen und zur Deckung sonstiger
Verluste ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen.
b) Das gemäß vorstehenden Buchstaben a)
herabgesetzte Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 20.701.173,00 wird
in vereinfachter Form nach den
Vorschriften der §§ 229 ff. in Verbindung
mit §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 3:1 um
EUR 13.800.782,00 auf EUR 6.900.391,00
herabgesetzt.
Zweck der Kapitalherabsetzung ist der
Ausgleich von Wertminderungen und die
Deckung von sonstigen Verlusten in Höhe
von EUR 13.800.782,00. Jeweils drei
Stückaktien werden zu einer neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktie mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von
jeweils EUR 1,00 zusammengelegt.
c) Die näheren Einzelheiten der Durchführung
des Beschlusses legt der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
d) § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden
wie folgt neu gefasst:
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt 6.900.391,00 EUR.
2. Es ist eingeteilt in 6.900.391
Stückaktien.'
*Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
(Angaben nach § 30b WpHG)*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
20.701.174,00 Euro - es ist eingeteilt in 20.701.174 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte
ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt daher jeweils 20.701.174.
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 14. März 2017,
24.00 Uhr (MEZ) angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss
durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen
werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt auf den 28. Februar 2017, 0.00 Uhr
(MEZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis
über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu
können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen
Institut verwahrt haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen
depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung
anzufordern. Üblicherweise wird das depotführende Institut die
erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übernehmen und
der oben genannten Stelle den maßgeblichen Aktienbesitz
bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur
Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig
anzufordern. Die Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp
Holding AG, c/o Computershare Operations Center unter der oben
genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist
zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt
haben, senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres depotführenden
Instituts direkt an die bmp Holding AG, c/o Computershare Operations
Center unter der oben genannten Adresse. Auch hier gilt, dass die
Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf
der Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen entnehmen
Sie entsprechenden Hinweisen auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
_Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien_
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist
ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können deshalb über
ihre Aktien auch am und nach dem Nachweisstichtag oder nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche Verfügungen haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerb und Zuerwerb nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die erstmals nach dem Nachweisstichtag
Aktien erwerben, sind daher nicht teilnahmeberechtigt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Aktionärsrechte einschließlich ihres
Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B.
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des
Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Der Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung vor Beginn der Hauptversammlung per Post, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
zusätzlich folgende Adresse an:
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich zum einen auf der Rückseite der Eintrittskarte,
welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten
Anmeldung zugesandt wird, und steht zum anderen auf unserer Homepage
unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem anderen
gesetzlich zulässigen Weg erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution
können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im
Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für
etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur
Stellung von Anträgen zur Tagesordnung an. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt.
Dieses steht auch auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft
ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst
Weisungen spätestens bis zum 20. März 2017, 24.00 Uhr (MEZ) (Eingang),
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu
übermitteln:
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung
erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch noch in der Hauptversammlung mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf
unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
einsehbar.
4. *Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)*
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 Euro (das sind 500.000 Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der
Gesellschaft spätestens am 18. Februar 2017, 24.00 Uhr (MEZ)
eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
bmp Holding AG
Der Vorstand
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des
Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nur zugänglich machen, wenn
sie der Gesellschaft bis spätestens zum 06. März 2017, 24.00
Uhr (MEZ) zugehen. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu
richten:
bmp Holding AG
- Hauptversammlung -
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge
und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich
des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang
unter der Internetadresse
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
veröffentlicht.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
5. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur
Hauptversammlung im Investor Relations Bereich unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
zugänglich.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/aoHV-2017.html
Berlin, im Februar 2017
*bmp Holding AG*
_- Der Vorstand -_
2017-02-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: bmp Holding AG
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@bmp.com
Internet: http://www.bmp-holding.de
ISIN: DE0003304200
WKN: 330420
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin Düsseldorf Hamburg Stuttgart,
Tradegate Exchange, Warschau
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
543761 2017-02-10
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February 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
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