DJ PTA-HV: Dr. Hönle AG: Einladung zur ordentlichen HauptversammlungDow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Gräfelfing/München (pta026/15.02.2017/15:45) - Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der
am Dienstag, den 28. März 2017,
um 10.00 Uhr,
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33,
80636 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft
zum 30. September 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September
2016, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015/2016 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss
gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine
Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss und
Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats
und der Bericht des Vorstands mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz
einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Dr. Hönle
Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2015/2016 in Höhe von Eur 30.045.722,66
a) einen Teilbetrag von Eur 3.031.519,70 zur Zahlung einer Dividende von Eur
0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Restbetrag von Eur 27.014.202,96 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von Eur 0,55 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2016/2017 die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Riesstraße 16, 80992 München, zu wählen.
6. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Mit der Aktienrechtsnovelle 2016 wurde eine Änderung von § 95 Aktiengesetz
beschlossen. Durch die Neufassung von § 95 Aktiengesetz ist die Mitgliederzahl
des Aufsichtsrats für Aktiengesellschaften, die nicht der Mitbestimmung
unterliegen, nunmehr oberhalb von drei Personen frei wählbar. Vorstand und
Aufsichtsrat der Dr. Hönle Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass eine
zukünftige Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder aus Kosten- und
Effizienzgesichtspunkten entsprechend den grundsätzlichen gesetzlichen
Regelungen zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern nur mittels eines
Hauptversammlungsbeschlusses mit einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit
möglich sein sollte. Das gleiche Mehrheitserfordernis sollte auch für die
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und die Änderung der in der Satzung
festgelegten Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht - soweit gesetzlich nichts
anderes vorgeschrieben ist - aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, bedarf eine
Änderung der Satzung, mit der eine bestimmte höhere Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder festgesetzt wird, einer Mehrheit, die mindestens drei
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Das
gleiche Mehrheitserfordernis gilt auch für die Abberufung von
Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen
Wahlvorschlag gewählt worden sind, sowie für die Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung des vorstehenden Satzes 2, dieses Satzes 3 und des nachfolgenden § 10
Abs. 2 der Satzung."
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind nach § 19 der Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und ihre
Berechtigung durch einen besonderen, durch das depotführende Institut
ausgestellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben:
Dr. Hönle Aktiengesellschaft
c/o DZ BANK
Deutsche WertpapierService Bank AG
DSHVG
Landsberger Straße 187
80687 München
Fax: +49 (0)69 509911 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 07. März 2017 (0.00
Uhr) ("Nachweisstichtag") zu beziehen und muss der Gesellschaft mit der
Anmeldung unter der obigen Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 21. März 2017 (24.00 Uhr) zugehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Gemäß der Regelung in § 123 Abs. 4 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur Dr.
Hönle Aktiengesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen, es sei denn, er bzw. sie lässt sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts.
Die Anmeldung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Aktionär das ihm über
das depotführende Kreditinstitut zugesandte Formular zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Kreditinstitut
zurückschickt. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch
das depotführende Institut vorgenommen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten
Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5
Aktiengesetz) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne § 135 Abs. 8
Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresFebruary 15, 2017 09:45 ET (14:45 GMT)DJ PTA-HV: Dr. Hönle AG: Einladung zur ordentlichen -2-Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft
hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die
der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, und
steht auch unter https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung zum
Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis
über die Bestellung eines Bevollmächtigten der Dr. Hönle Aktiengesellschaft an
die Adresse Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Investor Relations, Lochhamer Schlag 1,
82166 Gräfelfing, bzw. per Fax unter der Fax-Nummer +49 (0)89 85608-101 oder
auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
hv2017@hoenle.de
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als Service bietet die Dr. Hönle Aktiengesellschaft ihren Aktionären wieder an,
sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme
enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung
des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Auch diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich rechtzeitig
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der
Internetadresse https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung zum
Download zur Verfügung oder können direkt bei der Gesellschaft unter der
Anschrift: Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Investor Relations, Lochhamer Schlag 1,
82166 Gräfelfing, per Fax unter der Fax-Nummer +49 (0)89 85608-101 bzw. per
E-Mail an hv2017@hoenle.de angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, die vor der
Hauptversammlung erteilt werden, sind aus organisatorischen Gründen bis
spätestens Montag, den 27. März 2017, 14.00 Uhr, - an die Gesellschaft bei oben
genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehend - zurückzusenden,
andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren
Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2015/2016, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und
der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches können im Internet unter
https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung eingesehen werden. Die
Unterlagen liegen auch vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift übersandt. Die Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und
Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft
https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Gleiches gilt
auch für die weiteren Informationen nach § 124a Aktiengesetz, die ebenfalls über
die Internetseite der Gesellschaft
https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung zugänglich sind. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, §
131 Aktiengesetz)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von Eur 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 Bürgerliches
Gesetzbuch) an den Vorstand der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft spätestens bis zum 25. Februar 2017 bis 24.00 Uhr zugehen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der Dr. Hönle Aktiengesellschaft
Lochhamer Schlag 1
82166 Gräfelfing
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Dr. Hönle Aktiengesellschaft
Investor Relations
Lochhamer Schlag 1
82166 Gräfelfing
Fax: +49 (0)89 85608-101
E-Mail: hv2017@hoenle.de
Die Dr. Hönle Aktiengesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127
Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen
gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung veröffentlichen, wenn sie
der Dr. Hönle Aktiengesellschaft spätestens bis zum 13. März 2017 bis 24.00 Uhr
unter der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 20 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Rede- und
Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere
bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für
den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen
festsetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre
können im Internet unter https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung
eingesehen werden. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresFebruary 15, 2017 09:45 ET (14:45 GMT)Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Eur 5.512.930,00 und ist eingeteilt in 5.512.930 Stückaktien. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt
damit jeweils 5.512.930. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß
§ 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine Stimmrechte
ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft 1.076 eigene Aktien.
Gräfelfing, im Februar 2017
Dr. Hönle Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Dr. Hönle AG
Adresse: Lochhamer Schlag 1, 82166 Gräfelfing/München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Peter Weinert
Tel.: +49 89 85608-173
E-Mail: peter.weinert@hoenle.de
Website: www.hoenle.de
ISIN(s): DE0005157101 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in
Berlin, Tradegate
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1487169900279
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