Von Florian Faust
BONN/FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Post AG muss möglicherweise ihre Rabattverträge im Bereich Pressevertrieb ändern. Das Bundeskartellamt bestätigte am Donnerstag eine Meldung, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung vorab verbreitet hatte. Auf Anfrage teilte die Behörde mit, dass ein Verwaltungsverfahren gegen den gelben Logistikriesen aus Bonn eingeleitet worden sei.
Die Wettbewerbshüter wollen von 60 Verlagen bzw. Versendern adressierter Zeitungen und Zeitschriften Auskünfte über die Vertragsmodalitäten mit der Deutschen Post einholen. Es gehe um den Verdacht, dass die Post in diesen Verträgen unzulässige Rabatte gewähren könnte, welche Wettbewerber der Post behindern könnten, teilte ein Behördensprecher mit.
Allerdings machte der Sprecher deutlich, dass der Post keine Kartellstrafe drohe. Vielmehr könnten die Bonner zur Änderung ihrer Verträge gezwungen werden. Ein Postsprecher sagte, der Konzern sei über die Auskunftsersuchen bei der Kundschaft im Pressevertrieb durch das Bundeskartellamt informiert worden. Weitergehende Aussagen wollte er nicht machen.
Besonders üppig fällt das Geschäft mit der Zustellung von Zeitungen bei der Post nicht aus. Seit 2014 wird der Umsatz bei der Pressepost nicht mehr einzeln im Geschäftsbericht ausgewiesen, sondern ist Teil des Umsatzes "Post" im Unternehmensbereich Post - eCommerce - Parcel (PeP). Zuletzt war im Geschäftsbericht 2013 für den Bereich Presse-Services ein Umsatz von 734 Millionen Euro ausgewiesen worden. Zum Vergleich: Allein im dritten Quartal 2016 hatte die Post Konzernumsätze von insgesamt 13,86 Milliarden Euro verbucht, das Segment PeP erlöste knapp 4 Milliarden Euro.
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February 16, 2017 13:23 ET (18:23 GMT)
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