
Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. "Lange vor Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt."
Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen, welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio möglichst ausgeschlossen werden.
Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verquicken. "Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind."
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