Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil über die umstrittenen Kündigungen gut verzinster älterer Bausparverträge durch die Bausparkassen gesprochen. Bausparkassen dürfen Verträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Seit 2015 waren 250.000 Kunden mit unvollständig besparten Verträgen gekündigt ...Den vollständigen Artikel lesen ...