Stuttgart (ots) - Der Beschluss der Landesregierung zur Verbesserung der Luft in Stuttgart ist angemessen. Zwar gelten von 2018 an Fahrverbote für manche Dieselfahrzeuge - allerdings nur für die, deren Abgaswerte die Euronorm 6 nicht erfüllen, nur an Feinstaubalarm-Tagen und nur innerhalb des Kessels und in Teilen von Zuffenhausen und Feuerbach. Ausnahmen für Handwerker und den Lieferverkehr sind zudem vorgesehen. Allein diese Aufzählung zeigt, dass der grün-schwarze Kompromiss die kleinstmögliche Variante in dem Bestreben darstellt, die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte mehr als zehn Jahre nach ihrer Einführung endlich einzuhalten.
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