Bielefeld (ots) - Der Frauenbonus im NRW-Beamtenrecht ist verfassungswidrig: Es war eine Schlappe mit Ansage, die die rot-grüne Landesregierung gestern vor dem Oberverwaltungsgericht erlitten hat. Für die Beförderung von Beamten dürfen einzig und allein persönliche Eignung und fachliche Leistung ausschlaggebend sein, so schrieben es die Richter der Landesregierung ins Stammbuch und folgten damit zahlreichen erstinstanzlichen Entscheidungen und Rechtsgutachten der Opposition. Eine solche Niederlage kurz vor der Landtagswahl kommt SPD und Grünen mehr als ungelegen. Anstatt nun endlich den umstrittenen Frauenbonus zu streichen, spielen Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Gleichstellungsministerin Barbara Steffens (Grüne) auf Zeit. Sie geben sich unbelehrbar. Dabei ist höchst fraglich, ob der Landesverfassungsgerichtshof, den die beiden Minister anrufen wollen, überhaupt zuständig ist. Die Folge: Viele fällige Beförderungen werden angesichts der Rechtslage derzeit nicht vollzogen. Damit straft die Landesregierung die gesamte Beamtenschaft - und zwar ohne Ansehen des Geschlechts.
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