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Wels (pta004/24.02.2017/07:00) - Das seit nunmehr fast 4 Jahren bei einem
deutschen Schiedsgericht anhängige Verfahren hinsichtlich
Gewährleistungsansprüchen aus dem Verkauf der Peguform Gruppe im Jahr 2012 wurde
nunmehr zu hundert Prozent zugunsten der PF Beteiligungsverwaltungs GmbH, eine
100 % Tochter der KTM Industries AG, entschieden. Das Schiedsgericht wies die
Klage des Käufers als unbegründet ab.
Der seit der Veräußerung der Beteiligung auf einem Treuhandkonto
hinterlegte Restkaufpreis in Höhe von rund Eur 20,4 Mio. fließt nun zur
Gänze der Unternehmensgruppe KTM Industries zu. Die Klägerin wurde verurteilt,
den Großteil der für KTM Industries angefallenen Prozesskosten und
Gerichtsgebühren zu ersetzen.
Für weitere Informationen:
Investor Relations
Mag. Michaela Friepeß
Tel.: +43 (0)7242 / 69402
info@ktm-industries.com
Website: www.ktm-industries.com
ISIN: AT0000820659
Wertpapierkürzel: KTMI
Reuters: KTMI:VI
Bloomberg: KTMI:AV
(Ende)
Aussender: KTM Industries AG
Adresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepeß
Tel.: +43 7242 69402
E-Mail: info@ktm-industries.com
Website: www.ktm-industries.com
ISIN(s): AT0000500913 (Anleihe), AT0000820659 (Aktie), AT0000A0WQ66 (Anleihe),
AT0000A1MBL8 (Anleihe)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1487916000558
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresFebruary 24, 2017 01:00 ET (06:00 GMT)
Wels (pta004/24.02.2017/07:00) - Das seit nunmehr fast 4 Jahren bei einem
deutschen Schiedsgericht anhängige Verfahren hinsichtlich
Gewährleistungsansprüchen aus dem Verkauf der Peguform Gruppe im Jahr 2012 wurde
nunmehr zu hundert Prozent zugunsten der PF Beteiligungsverwaltungs GmbH, eine
100 % Tochter der KTM Industries AG, entschieden. Das Schiedsgericht wies die
Klage des Käufers als unbegründet ab.
Der seit der Veräußerung der Beteiligung auf einem Treuhandkonto
hinterlegte Restkaufpreis in Höhe von rund Eur 20,4 Mio. fließt nun zur
Gänze der Unternehmensgruppe KTM Industries zu. Die Klägerin wurde verurteilt,
den Großteil der für KTM Industries angefallenen Prozesskosten und
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Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt
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