Ulm (ots) - Der Auftritt des ehemaligen Ehinger Unternehmers Anton Schlecker vor Gericht lässt ahnen, weshalb das einstige Drogeriemarkt-Imperium in einem Scherbenhaufen endete. Er habe keine unüberwindbaren Liquiditätsprobleme gesehen, er sei erfolgsverwöhnt gewesen - und die Zahlungen an die Familie geschahen aus reiner Gewohnheit. Gut, jeder Angeklagte darf sich vor Gericht so darstellen, wie es ihm gefällt. Doch im Fall Schlecker ist das entweder Schmierentheater oder eine bedenkliche Nabelschau. Sollte er nicht gemerkt haben, dass Lieferanten nicht mehr liefern wollten, oder nicht gesehen haben, dass der Gewinn über Jahre hinweg abgestürzt ist, dann war er weltfremd oder schlicht überfordert. Zu einem guten Unternehmer gehört wesentlich mehr, als die Firmierung eines eingetragenen Kaufmanns zu wählen. Es gehört Demut dazu, Weitblick, soziale Verantwortung. Es ist erbärmlich, dass er sich selbst gestern bei seinen Mitarbeitern nicht entschuldigt hat. Die Schlecker-Pleite ist nicht nur eine der größten Insolvenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte, sie ist auch ein Beispiel für fehlgeleitetes Unternehmertum.
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