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Dow Jones News
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DGAP-CMS: IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung 
einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG 
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten 
 
2017-03-14 / 14:25 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2017 
 
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 
Veröffentlichungsverordnung 2002 
 
IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf 
Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2016 
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des 
Aktienrückkaufprogramms 1/2017 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer 
Tochtergesellschaften. 
 
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 
AktG: 
29.09.2016 
 
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.09.2016 über ein 
Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 
BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung 
 
Beginn und voraussichtliche Dauer: 
Voraussichtlich 20.03.2017 bis längstens 31.03.2018 
 
Aktiengattung: 
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058) 
 
Beabsichtigtes Volumen: 
bis zu 20 Mio Stück Aktien, entsprechen rund 1,92% des derzeitigen 
Grundkapitals der Gesellschaft. 
 
Erwerbspreis: 
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: (i) 15% über dem 
durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten 
Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener 
Börse; und 
(ii) EUR 2,92. 
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am 
Grundkapital). 
 
Art des Rückerwerbs: 
Erwerb über die Börse. 
 
Zweck des Rückerwerbs: 
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke 
gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 
29.09.2016. 
 
Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine 
 
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung 
über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die 
Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat. 
 
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die 
gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden 
Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses 
Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 
Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des 
Rückkaufsprogramms werden auf der Website der IMMOFINANZ AG 
(http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ 
aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht. 
 
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von 
IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder 
einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von 
IMMOFINANZAktien anzunehmen. 
 
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl 
Head of Corporate Communications und Investor Relations IMMOFINANZ Group 
T +43 (0)1 88 090 2290 
M +43 (0)699 1685 7290 
communications@immofinanz.com I investor@immofinanz.com 
 
2017-03-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: IMMOFINANZ AG 
             Wienerbergstraße 11 
             1100 Wien 
             Österreich 
Internet:    http://www.immofinanz.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
553975 2017-03-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 14, 2017 09:26 ET (13:26 GMT)

© 2017 Dow Jones News
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