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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung
einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
2017-03-14 / 14:25
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2017
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs 9 BörseG iVm § 5
Veröffentlichungsverordnung 2002
IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf
Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2016
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms 1/2017 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer
Tochtergesellschaften.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8
AktG:
29.09.2016
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.09.2016 über ein
Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8
BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer:
Voraussichtlich 20.03.2017 bis längstens 31.03.2018
Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)
Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 20 Mio Stück Aktien, entsprechen rund 1,92% des derzeitigen
Grundkapitals der Gesellschaft.
Erwerbspreis:
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: (i) 15% über dem
durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten
Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener
Börse; und
(ii) EUR 2,92.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am
Grundkapital).
Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke
gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
29.09.2016.
Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung
über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die
Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die
gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden
Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses
Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6
Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des
Rückkaufsprogramms werden auf der Website der IMMOFINANZ AG
(http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/
aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von
IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder
einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von
IMMOFINANZAktien anzunehmen.
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl
Head of Corporate Communications und Investor Relations IMMOFINANZ Group
T +43 (0)1 88 090 2290
M +43 (0)699 1685 7290
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 11
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March 14, 2017 09:26 ET (13:26 GMT)
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