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DGAP-News: Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2017 in Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 (WKN 550135) ISIN DE0005754238 (WKN 575423) Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017 am 26. April 2017, um 10:00 Uhr im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, ein. *Tagesordnung:* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer SE unter www.axelspringer.de/hv2017 zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der Axel Springer SE zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 205.001.090,90 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1,90 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien jedoch vermindern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,90 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende soll daher am 2. Mai 2017 ausgezahlt werden und nicht wie bisher am auf den Tag der Hauptversammlung folgenden Bankarbeitstag. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE außer Frau Dr. h.c. Friede Springer und zum anderen über die Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE. 5. *Wahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17 Abs. 2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Nachdem Herr Prof. Dr. Wolf Lepenies sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2016 niedergelegt hatte, wurde mit Wirkung vom 29. August 2016 Herr William Edward Ford gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, Herrn William Edward Ford, Chief Executive Officer General Atlantic LLC, New York, New York, USA zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens jedoch bis zum Ablauf des 16. April 2020 zu wählen. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat der Axel Springer SE für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 6. *Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte* Das Audit Comittee hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin, als Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des Audit Committees schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und zudem zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und 2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Grundsätze der Unternehmensführung und Satzungsänderung* Die satzungsgemäßen Grundsätze der Unternehmensführung ('Unternehmensgrundsätze') fassen die Werte, zu denen sich die Axel Springer SE bekennt, im Sinne einer Unternehmensverfassung zusammen und tragen damit vor allem der gesellschaftlichen Verantwortung von Medienunternehmen in einer Demokratie in transparenter Weise Rechnung. Diese Grundsätze leiten sich aus der Idee von Freiheit als wichtigstem Wert und ihrer Sicherung als Zielsetzung ab und sehen das unbedingte Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland, die Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die Ablehnung jeglicher Art von politischem Totalitarismus sowie die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft vor. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung des Unternehmens hatte die Axel Springer SE im Jahr 2016 neben den satzungsgemäßen Grundsätzen der Unternehmensführung eine für die Mitarbeiter weltweit gültige Fassung der Unternehmensgrundsätze eingeführt, die im Kern den bisherigen satzungsgemäßen Grundsätzen der Unternehmensführung entspricht. Wegen der weiter fortschreitenden internationalen Vernetzung innerhalb der Unternehmensgruppe Axel Springer soll diese internationale Fassung der Unternehmensgrundsätze an die Stelle der bisherigen Grundsätze der Unternehmensführung treten und nunmehr einheitlich im In- und Ausland für die Axel Springer SE und ihre sämtlichen Tochtergesellschaften gelten. Durch die vorgeschlagene Änderung sollen die Grundsätze der Unternehmensführung dementsprechend angepasst werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen: § 3 Ziffer 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 3 Grundsätze der Unternehmensführung 1. Das Unternehmen bekennt sich zu folgenden Grundsätzen: a) Wir treten ein für Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie und ein vereinigtes Europa. b) Wir unterstützen das jüdische Volk und das Existenzrecht des Staates Israel.
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March 16, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)