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DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-21 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 556 520 - - ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 28. ordentlichen Hauptversammlung *am Freitag, 5. Mai 2017, 11.00 Uhr,* im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen (Einlass ist ab 10.00 Uhr). Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2016 Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, eingesehen und im Internet unter www.durr.de - Investoren - Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von 363.704.974,61 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer 72.662.184,00 Euro Dividende von 2,10 Euro je Stückaktie (ISIN DE0005565204) auf 34.601.040 Stückaktien - Vortrag auf neue 291.042.790,61 Euro Rechnung Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 10. Mai 2017. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2018* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2018 zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Prof. Dr. Holger Hanselka hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 26. Februar 2017 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 niedergelegt. Er wird Vorsitzender des zu gründenden Technology Council, der den Vorstand beraten wird. In der Hauptversammlung soll deshalb ein Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Hanselka gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur Wahl stehenden Person. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, Herrn Richard Bauer als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Hanselka als Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2017 zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Hanselka, also bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021. Herr Bauer, Aufsichtsrat und wohnhaft in Wentorf bei Hamburg, ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Körber AG, Hamburg (gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat). Er steht im Zeitpunkt der Hauptversammlung weder in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft noch in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu deren Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.durr.de - Investoren - Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 7. *Satzungsänderungen* Die Satzung der Dürr Aktiengesellschaft soll in einigen den Aufsichtsrat betreffenden Bestimmungen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse über die Änderung der Satzung der Gesellschaft zu fassen: (a) § 12 Absatz 1 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'Die Einberufung der Sitzung erfolgt in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen.'_ (b) § 12 Absatz 1 Satz 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel einberufen.'_ (c) § 12 Absatz 1 Satz 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Eine Beschlussfassung über Vorlagen und Anträge, die nicht mindestens 6 Tage vor der Sitzung allen Aufsichtsratsmitgliedern bekannt gemacht worden sind, ist nur zulässig, wenn kein in der Sitzung anwesendes Mitglied der Abstimmung widerspricht; abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden festzusetzenden angemessenen Frist der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abzugeben. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Bekanntmachung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet.' (d) § 12 Absatz 3 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden festzusetzenden angemessenen Frist der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abzugeben.'_ (e) In § 12 Absatz 8 der Satzung wird folgender neuer Satz 2 eingefügt, der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3: _'Ein Widerspruchsrecht der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats hiergegen besteht nicht.'_
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March 21, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)