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DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 05.05.2017 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße
34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer
556 520 -
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr
geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 28.
ordentlichen Hauptversammlung *am Freitag, 5. Mai 2017,
11.00 Uhr,*
im Verwaltungsgebäude
der Dürr Aktiengesellschaft,
Carl-Benz-Straße 34,
74321 Bietigheim-Bissingen
(Einlass ist ab 10.00 Uhr).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dürr Aktiengesellschaft, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
und des zusammengefassten Lageberichts der
Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315
Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das
Geschäftsjahr 2016
Die vorgenannten Unterlagen können in den
Geschäftsräumen der Dürr Aktiengesellschaft,
Carl-Benz-Straße 34, 74321
Bietigheim-Bissingen, eingesehen und im
Internet unter www.durr.de - Investoren -
Hauptversammlung eingesehen und
heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der Unterlagen. Der Aufsichtsrat hat
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
entfällt damit.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs
2016 in Höhe von 363.704.974,61 Euro wie folgt
zu verwenden:
- Ausschüttung einer 72.662.184,00 Euro
Dividende von 2,10
Euro je Stückaktie
(ISIN DE0005565204)
auf 34.601.040
Stückaktien
- Vortrag auf neue 291.042.790,61 Euro
Rechnung
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf die Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am
Mittwoch, den 10. Mai 2017.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für unterjährige
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017
sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie - sofern eine solche erfolgt - für
die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017
sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs
2018 zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Prof. Dr. Holger Hanselka hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 26.
Februar 2017 mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2017
niedergelegt. Er wird Vorsitzender des zu
gründenden Technology Council, der den
Vorstand beraten wird. In der Hauptversammlung
soll deshalb ein Nachfolger für Herrn Prof.
Dr. Hanselka gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96
Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und
§§ 1, 6 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den
Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu
wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 %
aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammen.
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2
Satz 1 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit
einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat
sowohl auf der Seite der Anteilseigner als
auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens
zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei
Sitze mit Männern besetzt sein, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen
Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und
Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur
Wahl stehenden Person.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Nominierungsausschusses vor, Herrn Richard
Bauer als Nachfolger für Herrn Prof. Dr.
Hanselka als Vertreter der
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit
Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am
5. Mai 2017 zu wählen. Die Wahl erfolgt
gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den
Rest der Amtszeit des ausscheidenden Herrn
Prof. Dr. Hanselka, also bis zum Ende der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021.
Herr Bauer, Aufsichtsrat und wohnhaft in
Wentorf bei Hamburg, ist Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Körber AG, Hamburg
(gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat). Er
steht im Zeitpunkt der Hauptversammlung weder
in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft noch in
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zu deren Organen oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten kann auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.durr.de - Investoren -
Hauptversammlung eingesehen und
heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
7. *Satzungsänderungen*
Die Satzung der Dürr Aktiengesellschaft soll
in einigen den Aufsichtsrat betreffenden
Bestimmungen angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb
vor, folgende Beschlüsse über die
Änderung der Satzung der Gesellschaft zu
fassen:
(a) § 12 Absatz 1 Satz 4 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
_'Die Einberufung der Sitzung erfolgt in
Textform mit einer Frist von mindestens
14 Tagen.'_
(b) § 12 Absatz 1 Satz 6 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
_'In dringenden Fällen kann der
Vorsitzende die Frist abkürzen und
mündlich, fernmündlich, schriftlich, per
Telefax, per E-Mail oder mittels
sonstiger gebräuchlicher
Telekommunikationsmittel einberufen.'_
(c) § 12 Absatz 1 Satz 7 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'Eine Beschlussfassung über Vorlagen und
Anträge, die nicht mindestens 6 Tage vor
der Sitzung allen
Aufsichtsratsmitgliedern bekannt gemacht
worden sind, ist nur zulässig, wenn kein
in der Sitzung anwesendes Mitglied der
Abstimmung widerspricht; abwesenden
Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem
solchen Fall Gelegenheit zu geben,
binnen einer vom Vorsitzenden
festzusetzenden angemessenen Frist der
Beschlussfassung zu widersprechen oder
ihre Stimme mündlich, fernmündlich,
schriftlich, per Telefax, per E-Mail
oder mittels sonstiger gebräuchlicher
Telekommunikationsmittel abzugeben. Bei
der Berechnung der Frist werden der Tag
der Bekanntmachung und der Tag der
Sitzung nicht mitgerechnet.'
(d) § 12 Absatz 3 Satz 4 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
_'Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern
ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu
geben, binnen einer vom Vorsitzenden
festzusetzenden angemessenen Frist der
Beschlussfassung zu widersprechen oder
ihre Stimme mündlich, fernmündlich,
schriftlich, per Telefax, per E-Mail
oder mittels sonstiger gebräuchlicher
Telekommunikationsmittel abzugeben.'_
(e) In § 12 Absatz 8 der Satzung wird
folgender neuer Satz 2 eingefügt, der
bisherige Satz 2 wird zu Satz 3:
_'Ein Widerspruchsrecht der übrigen
Mitglieder des Aufsichtsrats hiergegen
besteht nicht.'_
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 21, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
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