DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, den 03. Mai 2017, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,
stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung der
RATIONAL Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht
der RATIONAL Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses mit
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember
2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen
außerdem in den Geschäftsräumen der
RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am
Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL
Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
daher kein Beschluss zu fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für
das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft
von Euro 282.056.023,33 wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von Euro 10,00 je
dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,00
zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe
von Euro 2,00 je dividendenberechtigter
Aktie):
Euro 113.700.000,00
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung:
Euro 168.356.023,33
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 08.
Mai 2017 ausgezahlt werden.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das
5 Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung
seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
TOP *Zustimmung der Hauptversammlung zu einem
6 Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL F & E
GmbH*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages
zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und
der RATIONAL F & E GmbH, mit Sitz in Landsberg
a. Lech, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30466, einer
100-prozentigen Tochtergesellschaft der
RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen.
Der Gewinnabführungsvertrag wird der
Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat
im Wesentlichen folgenden Inhalt:
* Die RATIONAL F & E GmbH verpflichtet sich,
ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL
Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen
ist - vorbehaltlich der Bildung und
Auflösung von Rücklagen gemäß diesem
Vertrag - der ohne die Gewinnabführung
entstehende Jahresüberschuss, vermindert
um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr
und den nach § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Betrag. Die
Gewinnabführung darf den gemäß § 301
AktG in der jeweils geltenden Fassung
zulässigen Höchstbetrag der
Gewinnabführung nicht überschreiten.
* Die RATIONAL F & E GmbH kann mit
Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft
Beträge aus dem Jahresüberschuss in die
anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
einstellen, sofern dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist.
* Während der Dauer des Vertrages gebildete
andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
sind auf Verlangen der RATIONAL
Aktiengesellschaft aufzulösen und zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu
verwenden oder als Gewinn abzuführen.
* Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht
mit Ablauf eines Geschäftsjahres der
RATIONAL F & E GmbH und wird fällig am
Tage der Feststellung des
Jahresabschlusses der RATIONAL F & E GmbH.
Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine
Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn
und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
* Zum Verlustausgleich der RATIONAL
Aktiengesellschaft gelten die Vorschriften
des § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung in vollem Umfang
entsprechend.
* Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht
mit Ablauf eines Geschäftsjahres der
RATIONAL F & E GmbH und wird zu diesem
Zeitpunkt auch fällig.
* Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der Hauptversammlung der
RATIONAL Aktiengesellschaft und der
Gesellschafterversammlung der RATIONAL F &
E GmbH. Der Vertrag wird mit der
Eintragung in das Handelsregister des
Sitzes der RATIONAL F & E GmbH wirksam.
* Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er kann von beiden
Vertragsteilen schriftlich unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs
Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres
der RATIONAL F & E GmbH gekündigt werden,
erstmals jedoch zum Ablauf des
Geschäftsjahres, das mindestens fünf
Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres
endet, für welches die Verpflichtung zur
Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich
erstmals besteht.
* Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere
- die Veräußerung oder
Übertragung von sämtlichen
Anteilen oder jedenfalls von Anteilen
an der Organgesellschaft in der Höhe
eines Gesamtnennbetrags mit der Folge,
dass die Voraussetzungen der
finanziellen Eingliederung der
Organgesellschaft in die Organträgerin
nach den jeweils geltenden
steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr
vorliegen,
- die Einbringung der Organbeteiligung
durch die Organträgerin,
- die Umwandlung, Verschmelzung,
Spaltung oder Liquidation der
Organträgerin oder der
Organgesellschaft.
Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die
Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL
Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2014,
2015 und 2016 und der Jahresabschluss und
Lagebericht der im Jahr 2016 gegründeten
RATIONAL F & E GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr
2016 sowie der nach § 293a AktG erstattete
gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL
Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der
RATIONAL F & E GmbH sind auf der Internetseite
der RATIONAL Aktiengesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen
außerdem in den Geschäftsräumen der
RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a.
Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
der RATIONAL Aktiengesellschaft zur
Einsichtnahme ausliegen.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
I. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -2-
Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis ihres depotführenden
Instituts nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf
den 12. April 2017 (00:00 Uhr) beziehen
(Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft spätestens am 26. April
2017 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer
Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax-Nummer
069 / 5099 - 1110
E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de
III. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können über ihre Aktien daher auch am oder nach
dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
IV. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
eine andere Person ihrer Wahl oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen. In allen Fällen der
Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis
der Bevollmächtigung können die Aktionäre das
Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen können abweichende Regelungen
bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die
Besonderheiten bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können
den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an
die Gesellschaft wie folgt übermitteln:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax-Nummer
089 / 30 90 37 - 46 75
oder E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
V. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr
Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei
einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern sind insbesondere
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre
können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular
verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte
übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine
mit dieser Einladung bekannt gemachten
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen,
zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.
Die Vollmacht und die Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie der Widerruf oder die Änderung von
Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt
IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu senden und müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum 28. April 2017
(24:00 Uhr) zugehen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Entsprechende Informationen sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich 'Unternehmen'
> 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung')
einsehbar.
VI. *Rechte der Aktionäre*
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
des Grundkapitals erreichen, das
entspricht 500.000 Stückaktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen muss dem Vorstand bis zum
02. April 2017 (24:00 Uhr) schriftlich
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen
ausschließlich an folgende Anschrift
zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
2. *Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und
127 AktG*
Anfragen, Gegenanträge mit Begründung
gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers,
die den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen
enthalten müssen - Wahlvorschläge müssen
nicht begründet werden -, sind
ausschließlich an die nachstehende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
Fax-Nummer
08191 / 327 272
E-Mail-Adresse
c.weidner@rational-online.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht. Die spätestens bis zum 18. April
2017 (24:00 Uhr) unter dieser Anschrift,
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse
eingegangenen ordnungsgemäßen
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
vorbehaltlich der Regelungen in § 126
Abs. 2 und Abs. 3, § 127 S.1 und S. 3
AktG, einschließlich des Namens des
Aktionärs und ggf. der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser
Internetadresse veröffentlicht.
3. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
VII. *Veröffentlichungen auf der Internetseite,
Auslegung in den Geschäftsräumen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren
Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.rational-online.de (im
Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') eingesehen und
heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem
in den Geschäftsräumen der RATIONAL
Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Landsberg am Lech, im März 2017
*RATIONAL Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RATIONAL Aktiengesellschaft
Iglinger Straße 62
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
E-Mail: c.weidner@rational-online.com
Internet: https://www.rational-online.com
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557603 2017-03-23
(END) Dow Jones Newswires
March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
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