DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 97.
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren
Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München
*am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in der
Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809
München.*
I. *Tagesordnung.*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem
Lagebericht zusammengefassten
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie
des Berichts des Aufsichtsrats.*
Die vorgenannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung erläutert und sind auch dort
zugänglich. Sie sind auch vor der
Hauptversammlung insbesondere im Internet unter
www.bmwgroup.com über den Verweis (Link)
'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort
zum Herunterladen bereit. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen
richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse
Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die
Postanschrift: Bayerische Motoren Werke
Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München.
Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der
Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von 2.299.912.186,00 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer 192.929.000,00 EUR
Dividende von 3,52 EUR
je Vorzugsaktie ohne
Stimmrecht im
Nennbetrag von 1 EUR
auf das
dividendenberechtigte
Grundkapital
(54.809.375
Vorzugsaktien), das
sind:
Ausschüttung einer 2.106.983.186,00 EUR
Dividende von 3,50 EUR
je Stammaktie im
Nennbetrag von 1 EUR
auf das
dividendenberechtigte
Grundkapital
(601.995.196
Stammaktien), das sind:
Bilanzgewinn 2.299.912.186,00 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem
oben berücksichtigten Stand per 31.12.2016
verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der
Hauptversammlung in diesem Fall einen
aktualisierten Beschlussvorschlag mit
unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und
vorschlagen, einen nicht auf die
Dividendenzahlung entfallenden Betrag des
Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die
Dividende ab diesem Jahr erst am dritten auf
die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag,
d.h. am 16. Mai 2017, zur Zahlung fällig (§ 58
Abs. 4 Satz 2 AktG).
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers.*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
(1.) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 sowie
(2.) zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des
Konzernzwischenlageberichts über die
ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
2017
zu bestellen.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat.*
Von der Hauptversammlung ist ein
Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof.
Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann
endet mit der Beendigung der Hauptversammlung
am 11. Mai 2017.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den
§§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher
aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).
Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen
die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher
sind jeweils mindestens sechs Sitze im
Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu
besetzen. Ohne Herrn Prof. Dr. Kagermann
gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen und 13
Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist also
erfüllt. Der frei werdende Sitz kann somit
entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Essen,
Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp
AG, für eine Amtszeit von der Beendigung
der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied
der Aktionäre zu wählen.
Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats
stützt sich auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses und berücksichtigt die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Besetzungsziele.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten,
insbesondere einen Lebenslauf, finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bmwgroup.com über den Verweis (Link)
'Hauptversammlung'.
Herr Dr. Heinrich Hiesinger ist Mitglied
folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
(?) und vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (?):
- thyssenkrupp Elevator AG (Vorsitzender)*
- thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitzender)*
- thyssenkrupp (China) Ltd. (Vorsitzender)*
* Konzernmandat thyssenkrupp AG
Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
der vorgenannte Kandidat nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft
oder Konzernunternehmen, Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die
ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
II. *Weitere Angaben*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung.*
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 657.109.600 EUR
und ist eingeteilt in 657.109.600 Aktien im
Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in
601.995.196 Stammaktien, die insgesamt
601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.114.404
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht
jeder Aktie, auf die die gesetzliche
Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht
ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei
der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten
Grundkapitals gewährt eine Stimme.
Zu den unter I. aufgeführten
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung
sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts, in Person oder
durch einen Bevollmächtigten, sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf
den 20. April 2017, 00.00 Uhr zu beziehen.
Maßgeblich für die Berechtigung zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts
ist somit der Aktienbesitz zu diesem
Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 4. Mai 2017 unter
folgender Adresse zugehen:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
80311 München
Telefax: +49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über
sie kann auch nach erfolgter Anmeldung
unverändert verfügt werden.
Üblicherweise übernehmen die
depotführenden Institute die Anmeldung und
übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden, nachdem die Kunden eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung
bestellt haben. Die Aktionäre werden daher
gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr
jeweiliges depotführendes Institut zu wenden
und eine Eintrittskarte zu bestellen.
3. *Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des
Stimmrechts durch Bevollmächtigte.*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr
Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten,
können sich bei der Ausübung ihrer Rechte,
insbesondere des Stimmrechts, auch durch
Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten
lassen.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform oder können elektronisch erfolgen
und übermittelt werden, indem die unter
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting
bereitgestellte Anwendung genutzt wird.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und
diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte
Personen und Institutionen können im Rahmen
der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende
Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen
können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.
Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren
Werke Aktiengesellschaft ihren
Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des
Stimmrechts durch von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Soweit Stammaktionäre die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem
Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld der
Hauptversammlung unter Verwendung der von der
Gesellschaft dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulare erteilt werden.
Stammaktionäre erhalten diese
Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte.
Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen
in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des
9. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter der
folgenden Adresse eingegangen sein:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern Vollmachten und
Weisungen zu erteilen, besteht auch
elektronisch über das Internet, indem die
dafür unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting
bereitgestellte Anwendung gemäß dem von
der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren
benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum
Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung.
Während der Hauptversammlung ist die
Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der
Abstimmung unter Verwendung der im
Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte
möglich.
4. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts
durch Briefwahl.*
Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an
der Hauptversammlung teilzunehmen, auch
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben (Briefwahl).
Für die schriftliche Briefwahl steht den
Stammaktionären das mit der Eintrittskarte
zugesandte Formular zur Verfügung. Die
schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens
bis zum Ablauf des 9. Mai 2017 bei der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse
eingegangen sein:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf
elektronischem Weg möglich, indem die dafür
unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting
bereitgestellte Anwendung nach dem von der
Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt
wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn
der Hauptversammlung zur Verfügung.
5. *Ergänzungsverlangen.*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies
entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1
EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es
wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu
verwenden:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Postanschrift: 80788 München
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München
Das Verlangen muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h.
spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2017
zugegangen sein.
6. *Gegenanträge und Wahlvorschläge.*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten zu stellen und
Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5
(Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahl zum
Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127
AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge
im Vorfeld übermittelt werden, sind sie
ausschließlich zu richten an:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Abt. FF-2
Postanschrift: 80788 München
Telefax: +49 89 382-11793
E-Mail: hv@bmw.de
Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h.
spätestens bis zum Ablauf des 26. April 2017
unter dieser Adresse eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
soweit sie den anderen Aktionären zugänglich
zu machen sind, bei Nachweis der
Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet
unter www.bmwgroup.com über den Verweis
(Link) 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
7. *Auskunftsrecht.*
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem
Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
8. *Veröffentlichungen auf der Internetseite;
Übertragung der Rede des
Vorstandsvorsitzenden; ergänzende
Informationen*.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Informationen, weitergehende Erläuterungen zu
den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
sowie Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.bmwgroup.com über den Verweis
(Link) 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort
werden nach der Hauptversammlung auch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Aktionäre und die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des
Vorstandsvorsitzenden am 11. Mai 2017 auch
direkt (live) im Internet unter
www.bmwgroup.com verfolgen. Die Rede steht
auch nach der Hauptversammlung als
Aufzeichnung zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung,
auch durch Briefwahl, zur Vollmachts- und
Weisungserteilung sowie Vollmachts- und
Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit
der Eintrittskarte zugesandt.
Inhaber von American Depositary Shares bzgl.
Stammaktien der Gesellschaft erhalten
Informationen zur Hauptversammlung über die
Bank of New York Mellon, New York, USA
(Depositary).
München, 23. März 2017
*Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Dostlerstraße 3
80809 München
Deutschland
E-Mail: hv@bmw.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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