DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700
WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
ein, die stattfindet*
am Dienstag, den 9. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Dorint
Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2016, und des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem
erläuternden Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und
§ 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem
Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der CTS
Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2016.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß
§ 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung
des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es eines
weiteren Beschlusses dazu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR
180.635.027,88 ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 180.635.027,88 - bestehend aus dem
Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR
81.535.351,48 und dem Gewinnvortrag aus 2015
in Höhe von EUR 99.099.676,40 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2015 im Geschäftsjahr 2016)
- wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Basisdividende in Höhe
von EUR 0,50
je Stückaktie ISIN DE EUR 47.995.650,00
0005470306 auf 95.991.300
dividendenberechtigte
Stückaktien
zuzüglich einer
Sonderausschüttung von
EUR 0,48
je Stückaktie ISIN DE EUR 46.075.824,00
0005470306 auf 95.991.300
dividendenberechtigte
Stückaktien
Gewinnvortrag EUR 86.563.553,88
Bilanzgewinn EUR 180.635.027,88
Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von
insgesamt EUR 0,98 je dividendenberechtigter
Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016
umfasst neben der Basisdividende von EUR
0,50, welche die grundsätzliche
Dividendenpolitik wiederspiegelt, eine
Sonderausschüttung von weiteren EUR 0,48.
Diese Sonderausschüttung reflektiert nicht
nur das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2016,
sondern auch die über mehrere Jahre
nachhaltig positive Entwicklung der CTS
Eventim AG & Co. KGaA.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien
hält, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien nach dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung
ändern, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter
Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h.,
der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die
nicht dividendenberechtigten Stückaktien
rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM
Management AG (Hamburg) als persönlich
haftender Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt nach Durchführung
einer öffentlichen Ausschreibung und eines
Auswahlverfahrens vor, für das Geschäftsjahr
2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück,
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und
zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren
Konzern zu wählen.
6. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung
(Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1
Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat
und persönlich haftende Gesellschafterin
schlagen vor, den Aufsichtsrat von drei auf
vier Mitglieder zu erweitern, und hierzu die
folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
aus vier Mitgliedern.'
7. *Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1
Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Unter Tagesordnungspunkt 6 wird eine
Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf
vier Mitglieder vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor dem
Hintergrund dieser Erweiterung der
Hauptversammlung vor, wie folgt zu
beschließen:
Herr Justinus Jacobus Bernardus Maria Spee,
CEO der Stage Entertainment B.V., wohnhaft
in Badhoevedorp, Niederlande, wird bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim
AG & Co. KGaA gewählt.
Die Beschlussfassung steht unter dem
Vorbehalt einer mehrheitlichen
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6
sowie einer Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung ins Handelsregister.
Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG
wird darauf hingewiesen, dass Herr Spee keine
weiteren Aufsichtsratsmandate im Sinne von §
100 Abs. (2) Nr. 1 AktG wahrnimmt:
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 05. Mai 2015 wird darauf
hingewiesen, dass persönliche oder
geschäftliche Beziehungen des zur Wahl
vorgeschlagenen Herrn Spee zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär nur insoweit bestehen, dass Herr
Spee der Geschäftsführung der Stage
Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam
angehört, mit der die Gesellschaft
Geschäftsbeziehungen im Ticketvertrieb in
Deutschland, Spanien, Frankreich, Russland
und den Niederlanden unterhält.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
8. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsbezüge*
Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist seit
dem Jahr 2007 nahezu unverändert und beträgt
derzeit EUR 25.000 für die ordentlichen
Mitglieder und EUR 50.000 für den
Vorsitzenden. Im Hinblick auf die infolge
vielfacher gesetzlicher Neuregelungen und
nicht zuletzt auch aufgrund des starken
Wachstums der Gesellschaft erweiterten
Pflichten des Aufsichtsrats, und auch mit
Blick auf die MDAX Notierung der
Gesellschaft, schlagen persönlich haftende
Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu
erhöhen, und wie folgt zu beschließen:
Die feste jährliche Vergütung im Sinne von §
15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr
2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der
CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils EUR
50.000,- und für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats EUR 100.000,-.
Im Übrigen bleiben die sonstigen
Regelungen des § 15 der Satzung unberührt.
*Auslegung von Unterlagen:*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: -2-
- der gebilligte Jahresabschluss der CTS Eventim
AG & Co. KGaA sowie der gebilligte
Konzernabschluss des CTS EVENTIM Konzerns für
das Geschäftsjahr 2016 nebst zusammengefasstem
Lagebericht für die Gesellschaft und den
Konzern und jeweils nebst erläuterndem Bericht
der persönlich haftenden Gesellschafterin zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4
HGB,
- der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2016 der CTS Eventim AG & Co.
KGaA und des CTS EVENTIM Konzerns, sowie
- der Vorschlag der persönlich haftenden
Gesellschafterin für die Verwendung des
Bilanzgewinns
in den Geschäftsräumen der
CTS Eventim AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen
zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Während desselben
Zeitraums können diese Unterlagen auch über die
Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA
(www.eventim.de) unter der Rubrik 'Investor Relations',
dort 'Hauptversammlung 2017', eingesehen werden. Auf
Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem werden
Abschriften in der Hauptversammlung ausgelegt.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am *02.
Mai 2017* (24.00 Uhr MESZ) zugehen:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in
Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
nachzuweisen, der in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen kann und sich auf den Beginn des *18. April
2017* (00.00 Uhr MESZ) ('*Nachweisstichtag*') zu
beziehen hat. Zum Nachweis der Berechtigung genügt ein
in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich
des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach
Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden.
Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel
und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der
Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich
alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung
zu setzen und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an
der Hauptversammlung dort anzufordern. Das
depotführende Institut wird in diesen Fällen in der
Regel für die Anmeldung und den Nachweis des
Anteilsbesitzes Sorge tragen. Im Zweifel sollten sich
Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen,
ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des
Anteilsbesitzes vornimmt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder eine andere Person oder Institution
ihrer Wahl, ausüben lassen. Wir bieten unseren
Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, müssen
also zwingend entsprechend der ihnen erteilten Weisung
abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG
oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt,
ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf
einer solchen Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der
Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das Ihnen von
der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung
gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den
Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen
zugesandt und ist darüber hinaus auf der Internetseite
der CTS Eventim AG & Co. KGaA (www.eventim.de) unter
der Rubrik 'Investor Relations', dort 'Hauptversammlung
2017', abrufbar.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für
die Form der Erteilung, des Widerrufs und des
Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise
verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen
werden. Darüber hinaus bietet die CTS Eventim AG & Co.
KGaA ihren Aktionären an, den Nachweis stattdessen
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die
Gesellschaft so zu übermitteln, dass er bis zum 8. Mai
2017, 18:00 Uhr MESZ, an einer der folgenden Adressen
eingeht:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs
einer derart übermittelten Vollmacht und deren
Änderung.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls mit obigen Maßgaben zur
Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie
dem Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen
Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das
Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung
entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm
erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger
Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Der Stimmrechtsvertreter
wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und
keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder
Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies
schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter
Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte
übermittelten Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden
Sie auch auf der Eintrittskarte. Aktionäre, die den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten und Weisungen bis spätestens 8. Mai 2017,
18.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an
eine der folgenden Adressen zu übermitteln:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Rechte der Aktionäre*
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Nachweis der
Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis spätestens 8. April 2017
(24:00 Uhr MESZ), zugehen, wobei wir Sie bitten, dieses
an folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an
folgende E-Mail-Adresse zu senden:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist
entsprechend anzuwenden.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich zu
richten an:
*CTS Eventim AG & Co. KGaA*
z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
Telefax +49-421-3666-290
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers, die unter Angabe des Namens
des Aktionärs und mit Begründung - wobei Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers keiner Begründung bedürfen -
bis spätestens 24. April 2017 (24:00 Uhr MESZ) unter
einer der angegebenen Adressen eingehen, werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang allen
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eventim.de unter der Rubrik 'Investor Relations',
dort 'Hauptversammlung 2017', zugänglich gemacht,
sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur
Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären werden
nicht berücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer
der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG von der persönlich haftenden
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht der
persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich
auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann die
persönlich haftende Gesellschafterin aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 18 Abs. 2
der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der
Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung
oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen
Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den
einzelnen Tagesordnungspunkt oder den einzelnen Redner
zu setzen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, nähere Erläuterungen zu den in obigem
Abschnitt 'Rechte der Aktionäre' dargestellten
Aktionärsrechten sowie weitere Informationen gemäß
§ 124a AktG, darunter diese Einberufung der
Hauptversammlung, Vollmachtsformulare und etwaige
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2
AktG, werden den Aktionären alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der
Homepage der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter
www.eventim.de im Bereich 'Investor Relations', dort
'Hauptversammlung 2017', zugänglich gemacht.
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1
Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR
1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
dementsprechend insgesamt 96.000.000. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung am 28. März 2017 insgesamt 8.700
eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Stimmrechte
zustehen.
Bremen, im März 2017
*CTS Eventim AG & Co. KGaA,
EVENTIM Management AG als persönlich haftende
Gesellschafterin*
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CTS Eventim AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75A
28195 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421 3666233
Fax: +49 421 3666290
E-Mail: tatjana.wilhelm@eventim.de
Internet: http://www.eventim.de/
ISIN: DE0005470306
WKN: 547030
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
559021 2017-03-28
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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