DJ DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX
ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 9. Mai 2017
um 10.00 Uhr (MESZ) in der Alten Kongresshalle,
Theresienhöhe 15, 80339 München, Deutschland,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Telefónica Deutschland Holding AG und des
gebilligten Konzernabschlusses nebst
zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31.
Dezember 2016, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2016*
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns können im Internet unter
www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der im EUR 3.063.121.751,43
festgestellten
Jahresabschluss
der Telefónica
Deutschland
Holding AG zum 31.
Dezember 2016
ausgewiesene
Bilanzgewinn in
Höhe von
wird wie folgt
verwandt:
Ausschüttung einer EUR 743.638.748,25
Dividende in Höhe
von EUR 0,25 je
dividendenberechti
gter Aktie,
insgesamt
Gewinnvortrag EUR 2.319.483.003,18.
Die Dividende ist am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag,
d.h. am 12. Mai 2017, zur Auszahlung
fällig.'
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.'
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.'
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers zur etwaigen
prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
'a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
die etwaige prüferische Durchsicht des
im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni
2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses
und Zwischenlageberichts sowie zum
Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 37w
Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017
bestellt.
b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) wird zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im
Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des
Geschäftsjahres 2018 bestellt, sofern
eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.'
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß
Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission die
1. PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals
firmierend unter PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) und die
2. Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals
firmierend unter Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz
in München
empfohlen und dabei eine Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München)
mitgeteilt.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding
AG aus 16 Mitgliedern und setzt sich gemäß
§§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 7 Abs. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976
(MitbestG) aus acht von der Hauptversammlung
und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen
und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Da
der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß §
96 Abs. 2 Satz 3 AktG weder von Seiten der
Anteilseigner-, noch von Seiten der
Arbeitnehmervertreter widersprochen wurde, ist
der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen, so dass von den 16
Sitzen im Aufsichtsrat mindestens fünf mit
Frauen und mindestens fünf mit Männern besetzt
sein müssen.
Die Amtszeit aller acht derzeit amtierenden
Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai
2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die derzeit
amtierenden Vertreter der Anteilseigner im
Aufsichtsrat wiederzuwählen und hierzu folgende
Beschlüsse zu fassen:
'a) *Frau Eva Castillo Sanz*, wohnhaft
in Madrid, Spanien
Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the
Board of Directors_) der Telefónica,
S.A., Madrid, Spanien
b) *Herr Ángel Vilá Boix*, wohnhaft in
Madrid, Spanien
Strategie- und Finanzvorstand (_Chief
Strategy and Finance Officer_; CSFO)
der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien
c) *Frau Laura Abasolo García de
Baquedano*, wohnhaft in Bilbao,
Spanien
Geschäftsführende Direktorin für
Planung, Buchhaltung, Controlling und
Steuern (_Managing Director of
Planning, Accounting, Control and
Tax_) der Telefónica, S.A., Madrid,
Spanien
d) *Herr Peter Erskine*, wohnhaft in
Henley-on-Thames, Vereinigtes
Königreich
Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien
e) *Frau Patricia Cobián González*,
wohnhaft in London, Vereinigtes
Königreich
Finanzvorstand (_Chief Financial
Officer_; CFO) der Telefónica UK
Limited, Slough, Vereinigtes
Königreich
f) *Herr Michael Hoffmann*, wohnhaft in
Köln, Deutschland
Diplom-Kaufmann, selbstständig
g) *Herr Enrique Medina Malo*, wohnhaft
in Madrid, Spanien
Chief Policy Officer der Telefónica,
S.A., Madrid, Spanien
h) *Frau Sally Anne Ashford*, wohnhaft
in Taplow, Buckinghamshire,
Vereinigtes Königreich
Human Resources Direktorin für das
Paketgeschäft der Royal Mail Group
Limited, London, Vereinigtes
Königreich, und Group Reward
Direktorin der Royal Mail plc,
London, Vereinigtes Königreich
werden jeweils als Vertreter der
Anteilseigner zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland
Holding AG gewählt.'
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht
mitgerechnet.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses
des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und erfüllen den
gesetzlichen Mindestgeschlechteranteil. Von den
vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: -2-
Einschätzung des Aufsichtsrats unter anderem
Herr Michael Hoffmann über Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung
und erfüllt daher die Anforderungen im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG. Die Kandidaten sind in
ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Es ist beabsichtigt, entsprechend der
Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
5. Mai 2015 über die Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten im Wege der Einzelwahl abzustimmen.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen
Kandidaten stehen den Aktionären vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
zu Frau Eva Castillo Sanz ist im Zeitpunkt
a) der Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
aber in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied:
- Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien,
- Mitglied des Verwaltungsrats (_Member
of the Board of Directors_) der Bankia
S.A., Madrid, Spanien.
zu Herr Ángel Vilá Boix ist im Zeitpunkt der
b) Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
aber in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied:
- Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica Brazil
S.A., São Paulo, Brasilien.
zu Frau Laura Abasolo García de Baquedano
c) ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung in
keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, aber in folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied:
- Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica Chile
S.A., Santiago, Chile,
- Mitglied des Verwaltungsrats (_Member
of the Board of Directors_) und
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
der Acerinox, S.A., Madrid, Spanien.
zu Herr Peter Erskine ist im Zeitpunkt der
d) Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
aber in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied:
- Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien.
zu Frau Patricia Cobián González ist im
e) Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung in
keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, aber in folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied:
- Mitglied des Beirats (_Advisory Board
Member_) der Lumia Capital, LLC, San
Francisco (Kalifornien), Vereinigte
Staaten von Amerika.
zu Herr Michael Hoffmann ist im Zeitpunkt
f) der Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in keinen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
zu Herr Enrique Medina Malo ist im Zeitpunkt
g) der Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in keinen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
zu Frau Sally Anne Ashford ist im Zeitpunkt
h) der Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung in keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in keinen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7
des Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 5. Mai 2015*
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie jeweils den für das Aufsichtsratsmandat zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die nach Einschätzung des Aufsichtsrats
für die Wahlentscheidung relevanten
persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der
vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie
folgt offengelegt:
zu a) Frau Eva Castillo Sanz ist
nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats _(Member of the Board
of Directors_) bei unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, sowie Mitglied des
Kuratoriums (_Member of the Board of
Trustees_) der Telefónica Foundation
(_Fundación Telefónica_), Madrid,
Spanien. Frau Eva Castillo Sanz hält
Aktien an der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien.
zu b) Herr Ángel Vilá Boix ist Strategie-
und Finanzvorstand (_Chief Strategy
and Finance Officer_; CSFO) bei
unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, und Mitglied ihres
Exekutivkomitees (_Executive
Committee_). Er ist nicht-exekutives
Mitglied des Verwaltungsrats (_Member
of the Board of Directors_) bei der
Telefónica Brazil S.A., São Paulo,
Brasilien, einem verbundenen
Unternehmen unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, sowie Mitglied des
Kuratoriums (_Member of the Board of
Trustees_) der Telefónica Foundation
(_Fundación Telefónica_), Madrid,
Spanien. Herr Ángel Vilá Boix hält
Aktien an der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, und nimmt an einem
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil.
zu c) Frau Laura Abasolo García de Baquedano
ist bei unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, angestellt und
Mitglied ihres Exekutivkomitees
(_Executive Committee_). Sie ist
nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica Chile
S.A., Santiago, Chile, einem
verbundenen Unternehmen unserer
mittelbaren Mehrheitsaktionärin
Telefónica, S.A., Madrid, Spanien.
Frau Laura Abasolo García de Baquedano
hält Aktien an der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, und nimmt an einem
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil.
zu d) Herr Peter Erskine ist bei unserer
mittelbaren Mehrheitsaktionärin
Telefónica, S.A., Madrid, Spanien,
nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) und Vorsitzender ihres
Strategie- und Innovationskommitees.
Herr Peter Erskine hält Aktien an der
Telefónica, S.A., Madrid, Spanien.
zu e) Frau Patricia Cobián González ist
Finanzvorstand (_Chief Financial
Officer_; CFO) und satzungsmäßige
Geschäftsführerin der Telefónica UK
Limited, Slough, Vereinigtes
Königreich, und satzungsmäßige
Geschäftsführerin der Telefónica
Europe, plc, Slough, Vereinigtes
Königreich, jeweils verbundene
Unternehmen unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien. Frau Patricia Cobián
González hält Aktien an der
Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, und
nimmt an einem
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil.
zu f) Keine.
zu g) Herr Enrique Medina Malo ist bei
unserer mittelbaren
Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, angestellt, Mitglied
des Verwaltungsrats (_Member of the
Board of Directors_) bei unserer
unmittelbaren Mehrheitsaktionärin,
Telefónica Germany Holdings Limited,
Slough, Vereinigtes Königreich, und
jeweils Mitglied des Verwaltungsrats
(_Member of the Board of Directors_)
der O2 (Europe) Limited, Slough,
Vereinigtes Königreich, sowie der O2
International Holdings Limited,
Slough, Vereinigtes Königreich, die
jeweils verbundene Unternehmen unserer
mittelbaren Mehrheitsaktionärin
Telefónica, S.A., Madrid, Spanien,
sind. Herr Enrique Medina Malo hält
Aktien an der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien, und nimmt an einem
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: -3-
zu h) Frau Sally Anne Ashford hält Aktien an
der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien.
*Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 5. Mai 2015*
Es ist beabsichtigt, dass Frau Eva Castillo
Sanz für den Fall ihrer Wahl in den
Aufsichtsrat erneut für das Amt der
Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen
wird.
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur
Hauptversammlung*
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
2.974.554.993,00 und ist eingeteilt in
2.974.554.993 Stückaktien. Die Gesamtzahl der
Aktien und der Stimmrechte beträgt
2.974.554.993. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach
den §§ 121 ff. AktG und §§ 23 und 25 der
Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet
haben und am Anmeldeschlusstag, d.h. am 2.
Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
eingetragen sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft
spätestens am 2. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ),
unter folgender Adresse zugehen:
Telefónica Deutschland Holding AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder E-Mail:
namensaktien@linkmarketservices.de
oder Telefax: +49-(0)89-21027-288
oder elektronisch unter der Internetadresse
http://www.telefonica.de im Bereich
Investor Relations/Hauptversammlung
Die Anmeldung bedarf der Textform und kann
auch per Telefax, E-Mail oder im Internet
übermittelt werden. Zur Erleichterung der
Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit
den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie
auf an die vorgenannte Adresse gerichtetes
Verlangen ein Anmeldeformular übersandt.
Wir weisen darauf hin, dass am Tag der
Hauptversammlung und in den letzten sechs
Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h.
vom 3. Mai 2017, 0.00 Uhr (MESZ), bis
einschließlich 9. Mai 2017, 24.00 Uhr
(MESZ), Löschungen und Eintragungen im
Aktienregister nicht erfolgen. Der Handel der
Aktien ist nicht eingeschränkt, die Aktien
sind nicht geblockt.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die
rechtzeitig angemeldet sind, Eintrittskarten
übermittelt werden.
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch
einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre
sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Erteilung und Widerruf der Vollmacht
bedürfen ebenso wie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt
unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
namensaktien@linkmarketservices.de.
Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an
Telefónica Deutschland Holding AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder E-Mail:
namensaktien@linkmarketservices.de
oder Telefax: +49-(0)89-21027-288
gerichtetes Verlangen wird den Aktionären ein
Formular übersandt, das sie zur Erteilung der
Vollmacht verwenden können. Dieses Formular
steht auch zum Download unter
www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung bereit.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser
Hauptversammlung die von der Gesellschaft
benannten, an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter auch bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären gemäß §
125 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus
stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse www.telefonica.de im Bereich
Investor Relations/Hauptversammlung weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Zudem
können Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
dort in elektronischer Form erteilt werden.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären gemäß §
125 AktG zugesandt werden.
*Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. Bei der Berechnung
dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG
bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die
ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der
Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen
des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend
anzuwenden.
Ein solches Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am 8. April 2017, 24.00 Uhr
(MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige
Verlangen an
Telefónica Deutschland Holding AG
- Vorstand -
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Deutschland
zu übersenden.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder
Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist
nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1
und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich
zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am 24. April 2017, 24.00 Uhr
(MESZ), zugegangen ist.
Jeder Aktionär kann außerdem nach
näherer Maßgabe von § 127 AktG einen
Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers
und/oder zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern machen. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe
von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite zugänglich zu machen, wenn er
der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
24. April 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen
ist.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich an
folgende Anschrift zu richten:
Telefónica Deutschland Holding AG
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Deutschland
oder Telefax: +49-(0)89-2442-2000
oder E-Mail:
hauptversammlung@telefonica.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127
AktG stehen den Aktionären unter
www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären werden unter
der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
*Auskunftsrecht*
Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär
auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben ist, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären unter www.telefonica.de
im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
*Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Unter www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung sind die
gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen zugänglich.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
*Anfragen*
Zur Erleichterung der Vorbereitung der
Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer
möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir
Anfragen ausschließlich zu richten an:
Telefónica Deutschland Holding AG
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Deutschland
oder Telefax: +49-(0)89-2442-2000
oder E-Mail:
hauptversammlung@telefonica.com
München, im März 2017
*Telefónica Deutschland Holding AG*
_Der Vorstand_
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telefónica Deutschland Holding AG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Deutschland
E-Mail: ir-deutschland@telefonica.com
Internet: https://www.telefonica.de/investor-relations/kontakt/ansprechpartner-investor-
relations.html
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
559027 2017-03-28
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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