DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-28 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Siltronic AG München WKN: WAF300
ISIN: DE000WAF3001 Einberufung der Ordentlichen
Hauptversammlung 2017
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Siltronic AG am Dienstag, 9. Mai 2017, um 10:00 Uhr im
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München.
_Tagesordnung_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Siltronic AG und den Konzern zum 31. Dezember
2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Homepage der Siltronic AG unter
www.siltronic.com ('Investor
Relations/Hauptversammlung') abrufbar und
werden den Aktionären in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des
festgestellten Jahresabschlusses Bestandteil
des Geschäftsberichts 2016.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2017 zu bestellen.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in
30.000.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt
keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre -
persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und sich
rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens am *2. Mai 2017, 24.00 Uhr*
(letzter Anmeldetag) unter der nachfolgenden Adresse in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen:
*Siltronic AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 3090 3746 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der
betreffenden Aktien. Bitte beachten Sie jedoch, dass im
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer
als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67
Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die
Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich.
Bitte beachten Sie weiter, dass im Zeitraum zwischen
dem 3. Mai 2017, 00:00 Uhr, und dem 9. Mai 2017, 24:00
Uhr, aus organisatorischen Gründen ein sogenannter
*Umschreibestopp* besteht, d.h. keine Ein- und
Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so
zeitnah wie möglich zu stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir jedem Aktionär
maximal zwei Eintrittskarten ausstellen. Anders als die
Anmeldung sind Eintrittskarten jedoch keine
Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für
den Zugang zur Hauptversammlung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
und Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht
auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall ist für die
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch
einen Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
_Bevollmächtigung_
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch andere diesen nach § 135 Abs.
8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das
Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht können sowohl
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch
durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erfolgen. Erfolgt die Bevollmächtigung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden, ist die Bevollmächtigung jedoch in
Textform gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis
der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht
unter der im vorstehenden Abschnitt für die Anmeldung
genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail Adresse
an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der
Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der
Einlasskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen gelten
die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135
AktG, die unter anderem vorsehen, dass die Vollmacht
nachprüfbar festzuhalten ist. Es können daher Ausnahmen
vom Textformerfordernis gelten. Die Vollmachtsempfänger
legen teilweise eigene Regelungen für ihre
Bevollmächtigung fest, die zu beachten sind. Wir
empfehlen daher eine rechtzeitige Abstimmung mit den
betreffenden Vollmachtsempfängern über die jeweilige
Form und das Verfahren der Bevollmächtigung.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der
einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.
_Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft_
Als besonderen Service für unsere Aktionäre bieten wir
an, dass Sie sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen
durch Mitarbeiter der Gesellschaft bei der
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten
lassen können. Unsere Stimmrechtsvertreter können nur
weisungsgebunden abstimmen. Aus diesem Grund müssen mit
der Vollmacht zwingend Weisungen für die
Stimmrechtsausübung erteilt werden. Bitte beachten Sie,
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht daher nur
zu den Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu
denen Sie Weisungen erteilt haben, und dass die
Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
annehmen können. Weisungen zu Wortmeldungen, zum
Einlegen von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen sind ebenfalls nicht möglich.
Möchten Sie einen unserer Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, verwenden Sie hierzu bitte das
Vollmachts- und Weisungsformular, das wir Ihnen direkt
übersenden. Wir bitten Sie, das Vollmachtsformular mit
den entsprechenden Weisungen sowie eventuelle
Änderungen oder Widerrufe so rechtzeitig
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
abzusenden, dass sie der Gesellschaft spätestens am 7.
Mai 2017, 24:00 Uhr, unter der im Abschnitt
'_Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts_' für
die Anmeldung genannten Anschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf in
Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines
von ihm bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer
zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft.
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen*
*(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)*
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 (dieses
entspricht 125.000 Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Siltronic AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens
bis zum *8. April 2017, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an folgende
Adresse:
*Siltronic AG*
Vorstand
z. Hd. Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der
Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.
Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder
einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder
nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§
187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht
entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie
werden außerdem im Internet unter
www.siltronic.com ('Investor
Relations/Hauptversammlung') veröffentlicht und den im
Aktienregister eingetragenen Aktionären nach § 125 Abs.
2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG_
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu
übersenden.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
*Siltronic AG*
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Fax: +49 89 8564 3904
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. bis zum *24. April 2017, 24:00 Uhr*, unter der
vorstehenden Adresse eingehen, werden wir unverzüglich
nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen -
gegebenenfalls versehen mit den gemäß § 127 Satz 4
AktG zu ergänzenden Inhalten - unter www.siltronic.com
('Investor Relations/Hauptversammlung')
veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls auf der angegebenen Internetseite der
Siltronic AG veröffentlicht. Gegenanträge werden
außerdem nur dann veröffentlicht, wenn sie eine
Begründung enthalten. Wahlvorschläge bedürfen keiner
Begründung, müssen jedoch dann nicht veröffentlicht
werden, wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich
erforderlichen Angaben nach §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Name, Beruf und Wohnort des
Prüfers bzw. Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben zu
Mitgliedschaften des Aufsichtsratskandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthält.
Die Gesellschaft kann außerdem in den Fällen des §
126 Abs. 2 oder Abs. 3 AktG von der Zugänglichmachung
eines Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags absehen.
Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits erfolgten
vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort
(nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen
oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, besteht im
Übrigen unabhängig von einer vorherigen
Übermittlung an die Gesellschaft.
_Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG_
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Siltronic AG zu verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen. Der Versammlungsleiter ist
gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der
Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft (§ 124a AktG)*
Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere Erläuterungen zu
den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zur
Verfügung: www.siltronic.com ('Investor
Relations/Hauptversammlung').
In der Hauptversammlung werden die gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen ausliegen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlicht.
München, im März 2017
*Siltronic AG*
_Der Vorstand_
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz. 4
81737 München
Deutschland
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Internet: http://www.siltronic.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
559033 2017-03-28
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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