DJ DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
secunet Security Networks AG Essen -
Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 -
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet
Security Networks AG werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 4. Mai
2017 um 10:00 Uhr (MESZ) im RUHRTURM (Raum 4 und 5)
(Ruhrturm Business GmbH),
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der secunet Security Networks AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des zusammengefassten
Lageberichts für die secunet Security
Networks AG und den Konzern sowie des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4
des Handelsgesetzbuches und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 15. März 2017 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf es daher unter
Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten
Unterlagen sind seit Veröffentlichung der
Einladung zur Hauptversammlung 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.secunet.com/hauptversammlung
zugänglich und werden in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft (Kurfürstenstraße 58,
45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre
ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen
diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme
aus.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von 12.632.594,02 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer 3.752.311,16 Euro
Dividende von 0,58 Euro
je dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere 8.880.282,86 Euro
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn 12.632.594,02 Euro
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Einberufung der
Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von
der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind
gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl
der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft
im Zeitpunkt des Vorschlags über die
Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden,
bis zur Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns verändern, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der
unverändert eine Dividende von 0,58 Euro
vorsieht.
Der Anspruch ist am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2
AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht
vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3
AktG).
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der
secunet Security Networks AG und zum
Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns
für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer
für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts der secunet Security
Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30.
Juni 2017 zu wählen.
6. *Wahl eines neuen Mitglieds des
Aufsichtsrats*
Herr Axel Deininger hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf
dieser Hauptversammlung niedergelegt. Damit
wird eine Position im Aufsichtsrat vakant.
Diese Vakanz soll durch die Wahl von Herrn
Ralf Wintergerst gefüllt werden.
Der Aufsichtsrat der secunet Security
Networks AG setzt sich gemäß § 96 Absatz
1 AktG und § 9 Absatz 1 und 2 der Satzung aus
sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Bestellung eines Nachfolgers für ein vor
Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenes
Mitglied erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 Satz
3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des
vorzeitig ausscheidenden Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Ralf Wintergerst, Diplom-Betriebswirt,
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Giesecke & Devrient GmbH, wohnhaft in
Vaterstetten, für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 der
Gesellschaft beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats der secunet Security
Networks AG zu wählen.
Herr Wintergerst ist derzeit weder Mitglied
in einem anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat noch in einem vergleichbaren
Kontrollgremium einer inländischen
Gesellschaft im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG. Er bekleidet derzeit in folgenden
ausländischen Gesellschaften Ämter in
vergleichbaren Kontrollgremien:
* Giesecke & Devrient Malaysia SDN BHD,
Malaysia
* Shenzhen G&D Currency Automation Systems
Co. Ltd., China
* Giesecke & Devrient Schweiz AG, Schweiz
Neben der Tätigkeit von Herrn Wintergerst als
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Giesecke & Devrient GmbH, dem
Mehrheitsaktionär der secunet Security
Networks AG, und den vorgenannten Ämtern
in Tochtergesellschaften der Giesecke &
Devrient GmbH bestehen keine
maßgeblichen persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein
Lebenslauf von Herrn Wintergerst ist dieser
Einladung beigefügt.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex vergewissert, dass Herr
Wintergerst den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der
Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen
Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung übermitteln:
secunet Security Networks AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49-89-21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also den 13. April 2017, 0.00
Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum
Ablauf des 27. April 2017 (24.00 Uhr (MESZ)) unter der
vorstehend genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem
Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer
Berechtigung bei der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf
denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen
verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer
Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die secunet Security Networks AG insgesamt 6.500.000
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.498
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft
sich daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung auf 6.469.502.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben
lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine
fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten und ein fristgemäßer Nachweis der
Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG,
auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG,
gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder
das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Die Besonderheiten sind bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte,
die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich
das Formular für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der
Gesellschaft. Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der Gesellschaft auch an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden: Hauptversammlung@secunet.com.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in
der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht
und besondere Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Mit der Eintrittskarte wird auch ein
Vollmachts- und Weisungsformular übersandt. In diesem
werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter näher erläutert. Diese
Informationen können auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung
abgerufen werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
müssen in Textform (§ 126b BGB) (per Post, Fax oder
E-Mail) erteilt werden. Wir bitten um die Verwendung
des hierfür mit der Eintrittskarte übersandten
Vollmachts- und Weisungsformulars. Postalisch, per Fax
oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum
Ablauf des 2. Mai 2017 (24:00 Uhr (MESZ)) unter
nachfolgender Adresse eingegangen sein. Wir bitten um
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht
berücksichtigt werden können.
secunet Security Networks AG
HV-Organisation
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen
Fax: +49-201-5454-1019
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der
Hauptversammlung ist vor Ort ab 9:00 Uhr (MESZ) bis zum
Beginn der Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle
noch möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG*
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in
Schriftform spätestens zum Ablauf des 3. April 2017
(24:00 Uhr (MESZ)) unter nachfolgender Adresse
zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende
Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt
gemacht.
secunet Security Networks AG
Vorstand
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127
AktG)
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu
stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten:
secunet Security Networks AG
HV-Organisation
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen
Fax: +49-201-5454-1019
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2017 (24:00 Uhr
(MESZ)) unter vorstehender Adresse bei der Gesellschaft
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Gegenanträge ohne Begründung sowie
anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden von der Gesellschaft nicht vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft (§ 124a AktG)*
Diese Einberufung ist am 28. März 2017 im
Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Einberufung,
die ab der Einberufung zugänglich zu machenden Berichte
und Unterlagen sowie weitere Informationen zur
Hauptversammlung einschließlich der weitergehenden
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.secunet.com/hauptversammlung. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Essen, im März 2017
*secunet Security Networks AG*
_Der Vorstand_
ANLAGE
LEBENSLAUF
Name: Ralf Wintergerst
Position: Chief Executive Officer
Company: Giesecke & Devrient GmbH
Adresse: Prinzregentenstraße 159, 81677
München
Telefon: +49 / (0) 089/ 4119 1340
Fax: +49 / (0) 089/ 4119 78 1340
E-Mail: ralf.wintergerst@gi-de.com
Ralf Wintergerst ist seit 1. November 2016 Vorsitzender
der Geschäftsführung von Giesecke & Devrient. Neben
seinen Aufgaben als CEO ist er zuständig für die
Zentralbereiche Informationssysteme, Konzernsicherheit,
Compliance Management und Revision,
Unternehmenskommunikation, Unternehmensstrategie sowie
Unternehmensentwicklung.
Seine berufliche Laufbahn begann Wintergerst bei DHL
Worldwide Express. 1995 wechselte Wintergerst als
Director Key Account Management zur deutschen
Niederlassung von American Express Ltd. in Frankfurt am
Main und übernahm kurze Zeit später den Bereich
Corporate Partnerships im Londoner Büro.
1998 wechselte Wintergerst als Direktor der
internationalen Tochtergesellschaften zum damaligen
Unternehmensbereich 'Cards and Services' zu G&D in
München. Zwischen 1999 und 2005 übernahm er
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
© 2017 Dow Jones News
