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DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2017
in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-31 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nexus AG Villingen-Schwenningen ISIN DE0005220909
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG
am Freitag, den 12.05.2017, um 10.00 Uhr
im Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Straße 19,
70174 Stuttgart
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Nexus AG zum 31.12.2016, des Lageberichtes, des
Berichtes des Aufsichtsrats, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2016 und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2016*
Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG
festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die
Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u. a. den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden
Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Nexus AG, Irmastraße 1,
78166 Donaueschingen, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.nexus-ag.de unter der Rubrik
Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
12.419.213,41 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.357.714,10
Dividende von je EUR 0,15
auf die 15.718.094 Stück
dividendenberechtigten auf
den Inhaber lautende
Stückaktien, also
insgesamt
Einstellung in die EUR 0,00
Gewinnrücklage
Vortrag auf neue Rechnung EUR 10.061.499,31
(Gewinnvortrag)
Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich
vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am
17.05.2017 zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien ist berücksichtigt, dass die Nexus AG
17.571 Stück eigene, auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Nexus AG hält. Der auf diesem
entfallenden Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue
Rechnung vorzutragenden Gewinn enthalten.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand
und Aufsichtsrat gilt für die steuerliche
Behandlung der Dividende Folgendes:
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in
vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im
Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes
(nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
geleistet wird, erfolgt kein Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei
inländischen Aktionären unterliegt die Dividende
nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende
nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die
steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über das Unterbleiben der in §
285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 Abs. 1 Nr.
6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuchs verlangte
Angaben*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'Die in § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in
§ 314 Abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des
Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben
unterbleiben für die Geschäftsjahre 2017
bis 2021 sowohl im Jahres- als auch im
Konzernabschluss.'
6. *Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung der Nexus
AG zur Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von
Villingen-Schwenningen nach Donaueschingen*
Die Gesellschaft hat die Geschäftsräume ihrer
Zentralverwaltung von Villingen-Schwenningen nach
Donaueschingen verlegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der Sitz der Gesellschaft wird von
Villingen-Schwenningen nach Donaueschingen
verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft wird deshalb wie folgt neu
gefasst:
'(2) Sie hat ihren Sitz in
Donaueschingen.'
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien und zu deren Verwendung, auch unter
Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich
der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener
Aktien sowie der Aufhebung der bestehenden
Ermächtigung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'7.1. Die Gesellschaft wird mit Ablauf
dieser Hauptversammlung dazu
ermächtigt, eigene Aktien bis zu einer
Höhe von insgesamt 10 % des
Grundkapitals, das bei Einberufung
dieser Hauptversammlung vorhanden ist,
d. h. bis zu 1.573.566 Stückaktien im
rechnerischen Nennwert von je EUR
1,00, zu erwerben. Auf die nach dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen
zusammen mit anderen eigenen Aktien,
die sich im Besitz der Gesellschaft
befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff.
AktG zuzurechnen sind, zu keinem
Zeitpunkt mehr als 10 % des
Grundkapitals entfallen. Die
Ermächtigung darf von der Gesellschaft
nicht zum Zweck des Handels in eigenen
Aktien genutzt werden.
7.2. Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch
die Gesellschaft ausgeübt, aber auch für
ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt
werden. Die Ermächtigung gilt bis zum
30.04.2022.
7.3. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstandes
(a) über die Börse oder (b) mittels eines
an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebotes.
a) Erfolgt der Erwerb der Aktien direkt
über die Börse, darf der gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert
der Schlusskurse im XETRA-Handel
(oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt/Main für
die Aktien der Gesellschaft während
der letzten fünf Börsenhandelstage
vor dem Erwerb der Aktien um nicht
mehr als 10 % überschreiten und um
nicht mehr als 10 % unterschreiten.
b) Erfolgt der Erwerb über ein
öffentliches Kaufangebot (oder eine
öffentliche Aufforderung zur Abgabe
eines Angebotes) an alle Aktionäre,
dürfen der gebotene Kaufpreis oder
die Grenzwerte der gebotenen
Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert
der Schlusskurse im XETRA-Handel
(oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt/Main für
die Aktien der Gesellschaft während
der letzten fünf Börsenhandelstage
vor Veröffentlichung des
Kaufangebotes um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als
10 % unterschreiten. Sofern das
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March 31, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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