
Frankenthal (pta036/31.03.2017/16:28) - KSB Aktiengesellschaft
Frankenthal/Pfalz
ISIN: DE0006292006 und DE0006292030 WKN: 629 200 und 629 203
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am
Mittwoch, dem 10. Mai 2017, 10:00 Uhr,
im CongressForum Frankenthal, Stephan-Cosacchi-Platz 5, 67227 Frankenthal/Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der im Jahresabschluss 2016 der KSB Aktiengesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von Euro 11.889.797,83 wird unter Berücksichtigung von § 21 der Satzung wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende:
von Euro 5,50 je Stamm-Stückaktie; das sind bei 886.615 Stück Euro 4.876.382,50 dividendenberechtigten Stamm-Stückaktien von Euro 5,76 je Vorzugs-Stückaktie; das sind bei 864.712 Euro 4.980.741,12 Stück dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien Einstellung in die Gewinnrücklagen: Euro 2.000.000,00 Gewinnvortrag: Euro 32.674,21 Bilanzgewinn: Euro 11.889.797,83 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Mai 2017, fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des KSB-Konzerns und ihren jeweiligen Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 endet die Amtszeit der durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein als Nachfolger für Herrn Dr. Thomas Seeberg und Herrn Dr. Martin Auer bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Bernd Flohr und Herr Oswald Bubel.
Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 endet ferner die Amtszeit von Frau Monika Kühborth, die durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein als Nachfolgerin für Frau Dr. Stella A. Ahlers zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde.
Herr Dr. Jörg Matthias Großmann hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 14. April 2017 niedergelegt. Sofern vor der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 durch gerichtlichen Beschluss ein Nachfolger/eine Nachfolgerin bestellt wird, was der Vorstand beantragt hat, soll dessen/deren Amtszeit jedenfalls mit Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 enden.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss der Aufsichtsrat ferner zu mindestens 30 Prozent mit Frauen und zu mindestens 30 Prozent mit Männern besetzt sein. Da die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen hat, sind die gesetzlichen Anforderungen zur Geschlechterquote für diese Aufsichtsratswahlen seitens der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen.
Um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen, müssen dementsprechend sowohl seitens der Anteilseignervertreter als auch seitens der Arbeitnehmervertreter jeweils mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein. Mit Frau Gabriele Sommer und Frau Monika Kühborth gehören dem Aufsichtsrat bisher zwei Frauen als Anteilseignervertreterinnen an. Da die Amtszeit von Frau Monika Kühborth mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 endet, ist mindestens einer der auf Seiten der Anteilseignervertreter frei werdenden Sitze im Aufsichtsrat mit einer Frau zu besetzen.
a) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Bernd Flohr, Geislingen an der Steige, Diplom-Kaufmann, im Ruhestand (ehemaliges Vorstandsmitglied der WMF AG, Geislingen an der Steige), mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl von Herrn Dr. Flohr erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2017 wird hierbei nicht mitgerechnet.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Flohr als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
b) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Oswald Bubel, Saarbrücken, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der Komplementärin der Hager Electro GmbH & Co. KG, Blieskastel, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl von Herrn Bubel erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2017 wird hierbei nicht mitgerechnet.
c) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Monika Kühborth, Homburg, Redakteurin und Ressortleiterin Wirtschaft bei der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Saarbrücken, sowie Geschäftsführerin bei der Klein Pumpen GmbH (künftige Firma: Johannes und Jacob Klein GmbH), Frankenthal/Pfalz, und der Kühborth-Stiftung GmbH, Stuttgart, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl von Frau Kühborth erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2017 wird hierbei nicht mitgerechnet.
d) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Klaus Burchards, Stuttgart, Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsprüfer in Stuttgart, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl von Herrn Burchards erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 31, 2017 10:28 ET (14:28 GMT)
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