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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-03 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung 
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Mai 2017, um 
10.00 Uhr, im Scandic Hotel Kurfürstendamm, 
Augsburger Str. 5, 
10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2016, des Lageberichts der 
    Gesellschaft und des Konzernlageberichts für 
    das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
    Vorstand aufgestellten Konzernabschluss 
    gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung erforderlich. 
 
    Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder 
    Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
    Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
    stehen den Aktionären unter der Internetadresse 
    http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
    'Über uns', 'Investor Relations', 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur 
    ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellten 
    Zwischenfinanzberichten zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5: 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 
    der Satzung der artnet AG aus drei von der 
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
    Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2017, so 
    dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der 
    Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller 
    derzeit amtierenden Mitglieder des 
    Aufsichtsrats vor. 
 
    a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Andreas Tielebier-Langenscheidt*, 
       München, 
       Verleger, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Tielebier-Langenscheidt ist kein 
       Mitglied in einem anderen gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsrat. Er ist Mitglied 
       im Beirat der Frankfurter Buchmesse GmbH, 
       Frankfurt am Main, sowie Mitglied im 
       Beirat von Hartz, Regehr und Partner, 
       München. Zusätzlich ist er auch 
       Beiratsmitglied der Fine Art Group, 
       London, Großbritannien. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Tielebier-Langenscheidt den für die 
       Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
       der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand 
       erbringen. Herr Tielebier-Langenscheidt 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
    b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin, 
       Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in 
       einem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen 
       Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Herr Neuendorf ist derzeit Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG und darüber 
       hinaus Vorstandsvorsitzender und 
       maßgeblich beteiligter Aktionär der 
       Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 
       27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, 
       Vorstand der artnet AG, sind 
       verwandtschaftlich verbunden. 
       Außerdem besteht zwischen Herrn 
       Neuendorf und der artnet AG ein bis Ende 
       Juni 2017 befristeter Beratervertrag mit 
       Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die 
       nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst 
       sind. 
 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen 
       weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für 
       die Tätigkeit als Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG zu 
       erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
    c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München, 
       selbständiger Rechtsanwalt, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Dr. Heiss ist neben seiner 
       Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet 
       AG Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Centrotec Sustainable AG 
       (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, 
       der Altium Capital AG (Mitglied des 
       Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und 
       der Schoeller Holding SE & Co KGaA 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. 
       Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied 
       in einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als 
       Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG 
       zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
 
    Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
    Kandidaten stehen auf der Internetseite 
    http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
    'Über uns', 'Investor Relations', 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Um eine 
    Kontinuität in der Aufsichtsratszusammensetzung 
    zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat 
    entschieden, keine Frau zur Wahl als 
    Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. 
 
    Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
    tätig ist, vertraut. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
    zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
    hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat beabsichtigt Herr 
    Tielebier-Langenscheidt, für den 
    Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
II.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft ist im 

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