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DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-03 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Mai 2017, um 10.00 Uhr, im Scandic Hotel Kurfürstendamm, Augsburger Str. 5, 10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. *Tagesordnung* TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 1: und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich. Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 2: Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 3: Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 4: Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellten Zwischenfinanzberichten zu wählen. TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 5: Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der artnet AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats vor. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Andreas Tielebier-Langenscheidt*, München, Verleger, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Tielebier-Langenscheidt ist kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Er ist Mitglied im Beirat der Frankfurter Buchmesse GmbH, Frankfurt am Main, sowie Mitglied im Beirat von Hartz, Regehr und Partner, München. Zusätzlich ist er auch Beiratsmitglied der Fine Art Group, London, Großbritannien. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Tielebier-Langenscheidt den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Herr Tielebier-Langenscheidt steht mit Ausnahme seines Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin, Kunsthändler, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens. Herr Neuendorf ist derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG und darüber hinaus Vorstandsvorsitzender und maßgeblich beteiligter Aktionär der Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 27,06% an der artnet AG beteiligt ist. Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, Vorstand der artnet AG, sind verwandtschaftlich verbunden. Außerdem besteht zwischen Herrn Neuendorf und der artnet AG ein bis Ende Juni 2017 befristeter Beratervertrag mit Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst sind. Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München, selbständiger Rechtsanwalt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Dr. Heiss ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet AG Mitglied des Aufsichtsrats der Centrotec Sustainable AG (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, der Altium Capital AG (Mitglied des Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und der Schoeller Holding SE & Co KGaA (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und steht mit Ausnahme seines Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen auf der Internetseite http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Um eine Kontinuität in der Aufsichtsratszusammensetzung zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat entschieden, keine Frau zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Tielebier-Langenscheidt, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft ist im
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April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)