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DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-03 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Mai 2017, um
10.00 Uhr, im Scandic Hotel Kurfürstendamm,
Augsburger Str. 5,
10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
I. *Tagesordnung*
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1: und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
stehen den Aktionären unter der Internetadresse
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zur Verfügung.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
2: Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3: Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des
4: Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellten
Zwischenfinanzberichten zu wählen.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
5:
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1
der Satzung der artnet AG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2017, so
dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der
Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller
derzeit amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats vor.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Andreas Tielebier-Langenscheidt*,
München,
Verleger,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Tielebier-Langenscheidt ist kein
Mitglied in einem anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat. Er ist Mitglied
im Beirat der Frankfurter Buchmesse GmbH,
Frankfurt am Main, sowie Mitglied im
Beirat von Hartz, Regehr und Partner,
München. Zusätzlich ist er auch
Beiratsmitglied der Fine Art Group,
London, Großbritannien.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann
Herr Tielebier-Langenscheidt den für die
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats
der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen. Herr Tielebier-Langenscheidt
steht mit Ausnahme seines
Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in
keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin,
Kunsthändler,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in
einem anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat noch Mitglied in einem
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
Herr Neuendorf ist derzeit Mitglied des
Aufsichtsrats der artnet AG und darüber
hinaus Vorstandsvorsitzender und
maßgeblich beteiligter Aktionär der
Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu
27,06% an der artnet AG beteiligt ist.
Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst,
Vorstand der artnet AG, sind
verwandtschaftlich verbunden.
Außerdem besteht zwischen Herrn
Neuendorf und der artnet AG ein bis Ende
Juni 2017 befristeter Beratervertrag mit
Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die
nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst
sind.
Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen
weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für
die Tätigkeit als Mitglied des
Aufsichtsrats der artnet AG zu
erwartenden Zeitaufwand erbringen.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München,
selbständiger Rechtsanwalt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Dr. Heiss ist neben seiner
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet
AG Mitglied des Aufsichtsrats der
Centrotec Sustainable AG
(stellvertretender Vorsitzender), Brilon,
der Altium Capital AG (Mitglied des
Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG
(Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und
der Schoeller Holding SE & Co KGaA
(Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i.
Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied
in einem vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann
Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG
zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und
steht mit Ausnahme seines
Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in
keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG
oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der artnet AG oder einem
wesentlich an der artnet AG beteiligten
Aktionär.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen
Kandidaten stehen auf der Internetseite
http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt
'Über uns', 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Um eine
Kontinuität in der Aufsichtsratszusammensetzung
zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat
entschieden, keine Frau zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen.
Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist, vertraut.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt Herr
Tielebier-Langenscheidt, für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im
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